Mittwoch, 8. September 2010

Deutscher Lotto- und Totoblock: Glücksspielmonopol hat weiterhin Bestand

- Heutige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes
- Politik in Bund und Ländern muss nun Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen
- Glücksspielanbieter aus anderen Ländern in Deutschland weiterhin illegal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen heute verkündeten Urteilen zu deutschen Vorlageverfahren - in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung - bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot europarechtlich zulässig ist.

"Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden können, ob sie ein Kommerzmodell oder ein am Gemeinwohl orientiertes Staatsvertragsmodell wollen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB).

Glücksspielanbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet wird ausdrücklich zugelassen.

Der EuGH stellt allerdings auch fest, dass die deutsche Gesamtregelung des Glücksspiels von den vorlegenden Gerichten als nicht kohärent angesehen werden könnte. Er weist darauf hin, dass insbesondere das suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen konsequent im Sinne des Spielerschutzes zu regeln ist. Die Aussagen des EuGH zur Werbung werden geprüft.

"Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird", so Erwin Horak.

Quelle: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock

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