Nachdem der Europäische Gerichtshof heute (08. September 2010) das deutsche Glücksspielmonopol für Lotterien und Sportwetten als nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt hat, lädt die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Parlamentarier der anderen Bundesländer ein, den schleswig-holsteinischen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Grundlage der Beratungen für ein neues Glücksspielrecht zu machen.
Den Schleswig-Holsteinischen Vorschlag, sowie ein Eckpunktepapier finden sie unter folgenden Links:
http://www.cdu.ltsh.de/media/gluecksspielstaatsvertrag.pdf
http://www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf
„Unser Vorschlag mit einem staatlichen Lotteriemonopol einerseits und einem konzessionierten und damit unter staatlicher Aufsicht stehendem Sportwettenmarkt baut auf dem Glücksspielrecht Dänemarks auf. Dieses wurde vom EuGH nicht beanstandet“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher in Kiel. Die CDU-Fraktion lade Abgeordnete aller Landesparlamente ein, den Schleswig-Holsteinischen Entwurf gemeinsam mit Fachleuten bereits am
22. September 2010 in Kiel zu diskutieren.
Das Urteil mache schnelles Handeln erforderlich, erläuterte
Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp: „Der bis heute geltende Glücksspielstaatsvertrag ist ab sofort Geschichte.
Damit hat sich die seit 2003 geltende Position der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion voll bestätigt. Es ist genau die Situation eingetreten, vor der wir immer gewarnt haben. Jetzt ist bis auf weiteres im deutschen Glücksspielmarkt nahezu alles erlaubt.“
Es müssten schnell Regeln erlassen werden, die einen wirksamen Spielerschutz sowohl hinsichtlich der Suchtgefährdung als auch vor illegalen Anbietern sicherstellen: „Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er kann schnell umgesetzt werden“, so Arp und von Boetticher abschließend.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen