Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. September 2010 ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass Glücksspielmonopole zur Vermeidung von Risiken, wie etwa der Spielsucht, gerechtfertigt sein können. Entgegen einiger Pressemeldungen wurde das Glücksspielmonopol der Länder nicht "gekippt". Damit ist auch der Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 weiterhin in Kraft.
Bund und Länder müssen, so die Richter in Luxemburg, eine in sich stimmige Politik betreiben. Das heißt: Alle Glücksspielbereiche von den Sportwetten über Lotterien bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten und Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten müssen künftig einheitlich am Ziel der Spielsuchtprävention ausgerichtet werden.
Dazu Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg: "Das Gericht hat keineswegs eine Liberalisierung des Glücksspiels oder gar die Abkehr vom staatlichen Monopol gefordert. Die endgültige Entscheidung bleibt den nationalen Gerichten vorbehalten, an die der EuGH den Ball nun zurückgespielt hat. Es ist erforderlich, die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages weiter auszuweiten und das bestehende Vertragsmodell zu optimieren. Dieses Thema wird zügig angegangen, so wie es der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Kurt Beck, bereits angekündigt hat. Ab 2012 kann es dann einen überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrag geben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich die Politik weiterhin gegen eine Kommerzialisierung des Glücksspiels mit all seinen negativen Folgen entscheiden wird."
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
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