Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Der stellvertretende Vorsitzende und der suchtpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp und Mark-Oliver Potzahr, haben die heutige Kritik von Wohlfahrtsverbänden und der Landesstelle für Suchtfragen am Vorschlag von CDU und FDP für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zurück gewiesen:
„Die Kritik zeigt vor allem, dass Wohlfahrtsverbände und Landesstelle sich noch nicht intensiv mit unserem Vorschlag auseinander gesetzt haben. Denn ein Großteil der Kritik ist unberechtigt. Der Spielerschutz wird mit unserem Vorschlag deutlich besser möglich sein, als dies in der bisherigen Form der Fall ist“, erklärte Arp.
Arp verwies beispielsweise auf die im Vertragsentwurf vorgesehene Einrichtung einer Prüfstelle für alle in Deutschland konzessionierten Anbieter, in der ausdrücklich ein Geschäftsbereich „Suchtprävention“ vorgesehen ist.
(siehe S. 32 http://www.cdu.ltsh.de/media/gluecksspielstaatsvertrag.pdf)
Nur wer sich den deutschen Gesetzen und damit einer wirksamen Suchprävention, die von dieser Prüfstelle überwacht werde, unterwerfe,erhalte in Deutschland eine Konzession. Nur diese Konzession berechtige wiederum auch im Internet zu einer verhaltenen Werbung, die ebenfalls reguliert und überwacht werde.
Arp: „Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe. Für Sportwettenanbieter ist es attraktiv, sich konzessionieren zu lassen, da im Internet Banner- und Suchmaschinenwerbung entscheidend sind. Wir holen sie so aus dem Schwarzmarkt unter staatliche Aufsicht. Gleichzeitig werden die schwarzen Schafe effektiv aus dem Markt gedrängt, weil sie eben keine Bannerwerbung machen dürfen“, stellte Arp klar.
Auch die Besorgnis der Suchtfachleute, eine Konzessionierung des Glücksspielmarktes würde den Europäischen Gerichtshof veranlassen, das Lotteriemonopol aufzuheben, sei leicht zu entkräften: „Wir begründen das Lotteriemonopol nicht mit der Suchtprävention, sondern mit der hohen Manipulationsgefahr. Denn Lotteriezahlen werden anders als Sportergebnisse in geschlossenen Räumen festgestellt. Das vergleichbare dänische Modell wurde bereits von der EU-Kommission ratifiziert“, so Arp.
Hinsichtlich der Kritik der Suchtexperten an den Spielhallen wies Arp darauf hin, dass diese der Regelungskompetenz des Bundes und der Kommunen unterliegen: „Deshalb geht die Kritik der Suchtexperten hier an die falsche Adresse“, so Arp. Der CDU-Abgeordnete stellte darüber hinaus fest, dass in Schleswig-Holstein keine Spielhalle ohne die Genehmigung des zuständigen Bürgermeisters betrieben werden.
Die beiden CDU-Abgeordneten stellten heraus, dass sie am Rande des Landtages zu einem Gespräch mit Vertretern der Landesstelle für Suchtfragen zusammen kommen werden. Dort sollen insbesondere die Aspekte des Spielerschutzes und der Suchtprävention beleuchtet werden.
Der suchtpolitische Sprecher Mark-Oliver Potzahr begrüßte, dass die Spielsuchtgefährdung durch die Diskussion des Vorschlags endlich von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen werde.
„Ich hätte mir dies schon viel früher gewünscht. Denn es ist ja bei weitem nicht so, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag einen effektiven Spielerschutz gewährleisten kann“, so Potzahr.
Viel zu lange sei ignoriert worden, dass aufgrund der bestehenden Regelung Spielsüchtige einem Dschungel illegaler Angebote ohne jegliche Einflussmöglichkeit des Staates ausgesetzt seien. „Dieses Problem muss endlich offensiv angegangen werden. Unser Vorschlag ist der erste, der für dieses Problem eine tatsächliche Lösung präsentiert“, so Potzahr.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen