Pressemitteilung des VG Köln vom 18. November 2010
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei heute verkündeten Urteilen den Klagen von privaten Sportwettenvermittlern entsprochen, die gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit geklagt haben.
Die von dem Gericht aufgehobenen Ordnungsverfügungen waren auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sportwettengesetzes NRW ergangen. Das Verwaltungsgericht ist - mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - der Auffassung, dass die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Regelungen über das Sportwettenmonopol keine Anwendung finden, weil sie mit der europarechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar seien.
Gegen die Urteile ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
1 K 3293/07, 1 K 33562/07 und 1 K 3497/06
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