HANNOVER. Der Glücksspielstaatsvertrag hat laut FDP-Fraktionschef Christian Dürr das Land Niedersachsen Millionen gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht. Dürr schlägt deshalb vor, bei Sportwetten ein Konzessionsmodell einzurichten und auch Werbung für Lotto-Angebote wieder zu erlauben.
Dürr beklagt, für den Zeitraum des Glücksspielstaatsvertrages entgingen dem Staat Einnahmen von insgesamt fünf Milliarden Euro. Auf Niedersachsen berechnet seien das 70 Millionen Euro pro Jahr. Der FDP-Fraktionsvorsitzende meint: „Von 70 Millionen Euro kann Niedersachsen über 1.500 Lehrer einstellen. Und es ist die Summe, die das Land im Jahr für Landesstraßen ausgibt. Bei der aktuellen Haushaltslage können wir es uns nicht mehr leisten, dass Milliarden in der Schattenwirtschaft versickern.“ Denn trotz des Vertrages sei Glücksspiel im Internet weiter auf dem Vormarsch. Allerdings liefen die Sportwetten inzwischen bis zu 95 Prozent auf dem Schwarzmarkt ab. „Die Folge ist, dass die Einnahmen am Land Niedersachsen vorbeigehen“, meint Dürr, „wir fordern: „Das Geld muss im Land bleiben! Und die seriösen Anbieter, die regelrecht in den Schwarzmarkt getrieben wurden, müssen wir wieder ins Land holen!“
Zugleich habe das Verbot von Glücksspielen in Bezug auf die Spielsucht keine positiven Effekte gehabt. Fakt sei, dass der Staatsvertrag vor allem jene Glücksspielbereiche umfasst, in denen es ein nur geringes Suchtpotenzial gebe.
Für Dürr ist deshalb klar: Der Glücksspielstaatsvertrag hat niemandem weitergeholfen. Er sei in Sachen Suchtprävention und Legalisierung des Marktes komplett gescheitert.
Im Herbst 2010 soll nun entschieden werden, wie es weitergeht. Dürr ist dafür, seriösen privaten Betreibern Konzessionen zu erteilen. Der FDP-Fraktionschef sagt: „Mit regulierten Angeboten ist auch der Spielerschutz wieder gewährleistet. Aktuell werden Verbraucher eher gefährdet, weil sie in einem quasi rechtsfreien Raum spielen.“ Außerdem schlägt Dürr vor, die seiner Meinung nach sinnlosen Werbebeschränkungen wieder aufzuheben.
Dürrs Fazit: „Gespielt wird ohnehin – die Frage ist nur, ob es staatliche Einnahmen und einen klaren ordnungspolitischen Rahmen gibt.“
Pressemitteilung der FDP Niedersachsen
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Samstag, 24. April 2010
Freitag, 23. April 2010
Verwaltungsgericht Mainz: Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet
Die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. – (Kläger) ist nicht berechtigt, die Bestellung von Losen für die ZDF-Fernsehlotterie Aktion Mensch über das Internet bei gleichzeitiger Erteilung einer Einzugsermächtigung durch die Lotterieteilnehmer zu ermöglichen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.
Der rheinland-pfälzische Minister der Finanzen hatte – zugleich im Namen der übrigen Bundesländer – ein Recht des Klägers, in der besagten Weise vorzugehen, verneint, weil diese Vorgehensweise gegen das im Glücksspielstaatsvertrag enthaltene Verbot, Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, verstoßen würde.
Die Richter der 6. Kammer haben die Richtigkeit dieser Auffassung bestätigt und deshalb die Klage des Klägers, mit der er seine Berechtigung gerichtlich festgestellt sehen wollte, abgewiesen. Eine Glücksspielveranstaltung im Internet liege nicht nur bei den eigentlichen Online-Glücksspielen mit sofortiger Ausspielung im Internet vor, sondern auch bei Glücksspielen, deren Ausspielung außerhalb des Internets stattfinde, bei denen aber die Möglichkeit zur Teilnahme im Internet eröffnet werde. Der Zweck des Internetverbots, Suchtprävention zu betreiben, werde nämlich nur erreicht, wenn das Verbot bereits bei der Ermöglichung der Spielteilnahme greife. Mit der vom Kläger geplanten Vorgehensweise würde die Spielteilnahme im Internet ermöglicht, weil mit der Bestellung der Lose und der Erteilung der Einzugsermächtigungen alles getan wäre, um an der Lotterie teilzunehmen.
Der mit dem Internetverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt. Für die Vermittlung von Lottoprodukten im Internet habe das das Bundesverfassungsgericht bereits unter Hinweis auf die mit dem Internetverbot angestrebte Suchtprävention, die ein Gemeinwohlbelang von hohem Rang sei, bestätigt. Diese Erwägung greife auch bei der Lotterie des Klägers, die sich unter dem Gesichtspunkt der Suchtgefahr nicht gravierend von Lotto unterscheide.
Durch das Internetverbot werde der Kläger auch nicht in seiner gemeinschaftsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit verletzt, die nur berührt werde, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliege. Dies sei hier nicht der Fall, weil die fragliche Dienstleistung – Möglichkeit zur Bestellung von Losen und zur Erteilung von Einzugsermächtigungen im Internet – nur im Inland angeboten werde. Dies ergebe sich vor allem daraus, dass bei der für die Losbestellung erforderlichen Registrierung der Kundendaten unter der Rubrik „Land“ Deutschland zwingend vorgegeben sei und ein anderes Land nicht eingegeben werden könne.
6 K 1135/08.MZ
Der rheinland-pfälzische Minister der Finanzen hatte – zugleich im Namen der übrigen Bundesländer – ein Recht des Klägers, in der besagten Weise vorzugehen, verneint, weil diese Vorgehensweise gegen das im Glücksspielstaatsvertrag enthaltene Verbot, Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, verstoßen würde.
Die Richter der 6. Kammer haben die Richtigkeit dieser Auffassung bestätigt und deshalb die Klage des Klägers, mit der er seine Berechtigung gerichtlich festgestellt sehen wollte, abgewiesen. Eine Glücksspielveranstaltung im Internet liege nicht nur bei den eigentlichen Online-Glücksspielen mit sofortiger Ausspielung im Internet vor, sondern auch bei Glücksspielen, deren Ausspielung außerhalb des Internets stattfinde, bei denen aber die Möglichkeit zur Teilnahme im Internet eröffnet werde. Der Zweck des Internetverbots, Suchtprävention zu betreiben, werde nämlich nur erreicht, wenn das Verbot bereits bei der Ermöglichung der Spielteilnahme greife. Mit der vom Kläger geplanten Vorgehensweise würde die Spielteilnahme im Internet ermöglicht, weil mit der Bestellung der Lose und der Erteilung der Einzugsermächtigungen alles getan wäre, um an der Lotterie teilzunehmen.
Der mit dem Internetverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt. Für die Vermittlung von Lottoprodukten im Internet habe das das Bundesverfassungsgericht bereits unter Hinweis auf die mit dem Internetverbot angestrebte Suchtprävention, die ein Gemeinwohlbelang von hohem Rang sei, bestätigt. Diese Erwägung greife auch bei der Lotterie des Klägers, die sich unter dem Gesichtspunkt der Suchtgefahr nicht gravierend von Lotto unterscheide.
Durch das Internetverbot werde der Kläger auch nicht in seiner gemeinschaftsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit verletzt, die nur berührt werde, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliege. Dies sei hier nicht der Fall, weil die fragliche Dienstleistung – Möglichkeit zur Bestellung von Losen und zur Erteilung von Einzugsermächtigungen im Internet – nur im Inland angeboten werde. Dies ergebe sich vor allem daraus, dass bei der für die Losbestellung erforderlichen Registrierung der Kundendaten unter der Rubrik „Land“ Deutschland zwingend vorgegeben sei und ein anderes Land nicht eingegeben werden könne.
6 K 1135/08.MZ
Mittwoch, 21. April 2010
FDP-Medienexpertin Sandt: "Private Glücksspielanbieter wieder zulassen - Jugendschutz sicherstellen"
München (lp). "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart ist zu prüfen, ob private Glücksspiel-Anbieter wieder zugelassen werden können." Das fordert die Landtagsabgeordnete Julika Sandt (München), Sprecherin der FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend und Sport.
"Wären private Sportwetten in Deutschland erlaubt, flössen Milliardenbeträge nach Bayern statt über das Internet beispielsweise nach Gibraltar. Davon würde nicht nur die hiesige Wirtschaft - insbesondere im Medienbereich - profitieren, sondern es würden zusätzliche Steuereinnahmen für den Sport, die Kultur- und Denkmalpflege generiert", betont Sandt. Wenn Ministerpräsident Horst Seehofer - wie im Spiegel dieser Woche zitiert - an seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen schreibe "Dir ist sicher bewusst, dass das Glückspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung ist", argumentiere er damit also gerade gegen das von ihm verteidigte staatliche Monopol. Abgesehen davon habe das Bundesverfassungsgericht 2006 klargestellt, dass fiskalische Interessen kein staatliches Monopol rechtfertigen.
"Entscheidend", betont die liberale Abgeordnete, "sind doch die Fragen des Jugendschutzes, der Suchtprävention und des Spielerschutzes. In einem Markt, in dem die meisten Spieler auf ausländischen Internetseiten spielen, werden diese Probleme nicht gelöst. Viel sinnvoller wäre es, Anbieter in Deutschland zuzulassen - unter der Voraussetzung, dass sie sich an strenge Vorgaben halten, beispielsweise Altersklassifikationen mit Authentifizierung - für einen echten Jugendschutz."
Quelle: Pressestelle der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
"Wären private Sportwetten in Deutschland erlaubt, flössen Milliardenbeträge nach Bayern statt über das Internet beispielsweise nach Gibraltar. Davon würde nicht nur die hiesige Wirtschaft - insbesondere im Medienbereich - profitieren, sondern es würden zusätzliche Steuereinnahmen für den Sport, die Kultur- und Denkmalpflege generiert", betont Sandt. Wenn Ministerpräsident Horst Seehofer - wie im Spiegel dieser Woche zitiert - an seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen schreibe "Dir ist sicher bewusst, dass das Glückspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung ist", argumentiere er damit also gerade gegen das von ihm verteidigte staatliche Monopol. Abgesehen davon habe das Bundesverfassungsgericht 2006 klargestellt, dass fiskalische Interessen kein staatliches Monopol rechtfertigen.
"Entscheidend", betont die liberale Abgeordnete, "sind doch die Fragen des Jugendschutzes, der Suchtprävention und des Spielerschutzes. In einem Markt, in dem die meisten Spieler auf ausländischen Internetseiten spielen, werden diese Probleme nicht gelöst. Viel sinnvoller wäre es, Anbieter in Deutschland zuzulassen - unter der Voraussetzung, dass sie sich an strenge Vorgaben halten, beispielsweise Altersklassifikationen mit Authentifizierung - für einen echten Jugendschutz."
Quelle: Pressestelle der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
Lotto informiert: 40 Jahre GlücksSpirale - die Lotterie, die Gutes tut
- Rund 37 Millionen Euro für Berliner Destinatäre in 40 Jahren
- Über 130 Denkmäler durch Mittel der GlücksSpirale in Berlin gefördert
- Rund 1,6 Millionen Euro für Berliner Destinatäre 2009
Berlin, 21. April 2010 – Die Rentenlotterie GlücksSpirale feiert in Berlin ihr 40-jähriges Jubiläum. Die Berliner haben seit 1970 rund 171 Millionen Euro in der GlücksSpirale eingesetzt. Damit gingen an die Destinatäre in Berlin in den letzten 40 Jahren rund 37 Millionen Euro aus den Zweckerträgen der GlücksSpirale. Die Stiftung Deutscher Denkmalschutz konnte mit Hilfe der GlücksSpirale-Mittel über 130 Berliner Denkmäler fördern. 2009 erhielten der Deutsche Olympische Sportbund, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jeweils rund 518.000 Euro. Eine Auswahl der realisierten Projekte der Destinatäre ist in den Hintergrundinformationen zusammengestellt.
"40 Jahre GlücksSpirale, das bedeutet 40 Jahre tatkräftige Unterstützung für die Menschen auch in Berlin", fasst Hans-Georg Wieck, Vorstand der Deutschen Klassenlotterie Berlin, zusammen. Er setzt sich dafür ein, dass die Rentenlotterie auch in Zukunft mit dazu beiträgt, die Existenz gemeinnütziger Projekte zu sichern. "Lotterie- und Wettangebote wie die GlücksSpirale müssen in Hand des Staates bleiben", so Wieck. "Wir sorgen dafür, dass Glücksspiele auch weiterhin verantwortungsvoll angeboten und die Einnahmen für gemeinnützige Projekte in Berlin eingesetzt werden."
Quelle: Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)
- Über 130 Denkmäler durch Mittel der GlücksSpirale in Berlin gefördert
- Rund 1,6 Millionen Euro für Berliner Destinatäre 2009
Berlin, 21. April 2010 – Die Rentenlotterie GlücksSpirale feiert in Berlin ihr 40-jähriges Jubiläum. Die Berliner haben seit 1970 rund 171 Millionen Euro in der GlücksSpirale eingesetzt. Damit gingen an die Destinatäre in Berlin in den letzten 40 Jahren rund 37 Millionen Euro aus den Zweckerträgen der GlücksSpirale. Die Stiftung Deutscher Denkmalschutz konnte mit Hilfe der GlücksSpirale-Mittel über 130 Berliner Denkmäler fördern. 2009 erhielten der Deutsche Olympische Sportbund, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jeweils rund 518.000 Euro. Eine Auswahl der realisierten Projekte der Destinatäre ist in den Hintergrundinformationen zusammengestellt.
"40 Jahre GlücksSpirale, das bedeutet 40 Jahre tatkräftige Unterstützung für die Menschen auch in Berlin", fasst Hans-Georg Wieck, Vorstand der Deutschen Klassenlotterie Berlin, zusammen. Er setzt sich dafür ein, dass die Rentenlotterie auch in Zukunft mit dazu beiträgt, die Existenz gemeinnütziger Projekte zu sichern. "Lotterie- und Wettangebote wie die GlücksSpirale müssen in Hand des Staates bleiben", so Wieck. "Wir sorgen dafür, dass Glücksspiele auch weiterhin verantwortungsvoll angeboten und die Einnahmen für gemeinnützige Projekte in Berlin eingesetzt werden."
Quelle: Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Dienstag, 20. April 2010
Der Glücksspielstaatsvertrag – Ein Monopol, das niemandem Glück bringt und nur Verlierer kennt?
Abendveranstaltung der Thomas-Dehler-Stiftung
Was sind die Auswirkungen des staatlichen Monopols? Ist die Spielsuchtprävention erfolgreich? Wie sieht die Bilanz nach zwei Jahren Glücksspielstaatsvertrag aus? Ist das staatliche Monopol auf Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar? Wie wird in anderen EU-Ländern Spielerschutz realisiert? Immerhin ist in 21 Ländern der EU Internetglücksspiel gesetzlich erlaubt und geregelt.
Die Veranstaltung berührt ein nicht unumstrittenes Thema, bei dem es um die Verteilung von Milliardenbeträgen geht; sie beleuchtet die Folgen des Monopols und Chancen einer Liberalisierung des Glückspielmarktes in Deutschland.
Wir laden Sie herzlich zur Information und Diskussion ein!
Beginn: 18.00 Uhr
Folgende Referenten begrüßen wir an diesem Abend:
Dr. Luca Rebeggiani M.A.
Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur- und Strukturpolitik an der Universität Hannover
Dr. Wulf Hambach
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Hambach & Hambach, München
Dr. Helmut Grubmüller
Rechtsanwalt, Geschäftsführer des österreichischen Buchmacherverbandes, Wien
Martin Oelbermann
Geschäftsführer der Medienberatung MECN GmbH (Media & Entertainment Consulting Netwok), München
Julika Sandt MdL
Sprecherin für Kultur-, Medien-, Jugend- und Sportpolitik,
Mitglied der Arbeitsgruppe „Glücksspielmarkt“ der bayerischen FDP-Fraktion
Reiner Calmund
Fußballexperte und Manger
- angefragt -
Die Moderation übernimmt der Rechtsanwalt Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der Liberalen Gesellschaft in Bremen.
Kostenbeitrag: 3,- Euro inkl. Imbiss und Getränke (Abendkasse).
Zur Anmeldung bitte über diesen Link: http://www.freiheit.org/webcom/show_uebersicht_veranstaltungen.php/_c-628/_lkm-282/vname-985/vid-733/i.html
Was sind die Auswirkungen des staatlichen Monopols? Ist die Spielsuchtprävention erfolgreich? Wie sieht die Bilanz nach zwei Jahren Glücksspielstaatsvertrag aus? Ist das staatliche Monopol auf Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar? Wie wird in anderen EU-Ländern Spielerschutz realisiert? Immerhin ist in 21 Ländern der EU Internetglücksspiel gesetzlich erlaubt und geregelt.
Die Veranstaltung berührt ein nicht unumstrittenes Thema, bei dem es um die Verteilung von Milliardenbeträgen geht; sie beleuchtet die Folgen des Monopols und Chancen einer Liberalisierung des Glückspielmarktes in Deutschland.
Wir laden Sie herzlich zur Information und Diskussion ein!
Beginn: 18.00 Uhr
Folgende Referenten begrüßen wir an diesem Abend:
Dr. Luca Rebeggiani M.A.
Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur- und Strukturpolitik an der Universität Hannover
Dr. Wulf Hambach
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Hambach & Hambach, München
Dr. Helmut Grubmüller
Rechtsanwalt, Geschäftsführer des österreichischen Buchmacherverbandes, Wien
Martin Oelbermann
Geschäftsführer der Medienberatung MECN GmbH (Media & Entertainment Consulting Netwok), München
Julika Sandt MdL
Sprecherin für Kultur-, Medien-, Jugend- und Sportpolitik,
Mitglied der Arbeitsgruppe „Glücksspielmarkt“ der bayerischen FDP-Fraktion
Reiner Calmund
Fußballexperte und Manger
- angefragt -
Die Moderation übernimmt der Rechtsanwalt Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der Liberalen Gesellschaft in Bremen.
Kostenbeitrag: 3,- Euro inkl. Imbiss und Getränke (Abendkasse).
Zur Anmeldung bitte über diesen Link: http://www.freiheit.org/webcom/show_uebersicht_veranstaltungen.php/_c-628/_lkm-282/vname-985/vid-733/i.html
Montag, 19. April 2010
Lotto informiert: Lotto-Jackpot wächst auf rund elf Millionen Euro
München, 19.04.2010 - Zum fünften Mal in Folge bleibt der Jackpot im Lotto 6aus49 stehen, die voraussichtliche Gewinnsumme in Klasse 1 steigt bis zum kommenden Mittwoch, 21. April 2010, auf rund elf Millionen Euro an. Zwar hatten bundesweit drei Teilnehmer – allesamt aus Nordrhein-Westfalen - die am vergangenen Samstag gezogenen sechs Richtigen 10, 11, 16, 17, 35 und 38 angekreuzt, doch zum Knacken des Jackpots fehlte jeweils der Aufdruck der ermittelten Superzahl 1. Für den Sechser gibt es voraussichtlich über 750.000 Euro. Geknackt ist hingegen der Jackpot in der Zusatzlotterie Spiel 77. Auf einem in Sachsen-Anhalt abgegebenen Tippschein sind die sieben richtigen Zahlen 4920403 vermerkt.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Goldmedia: Glücksspielmarkt in Deutschland zunehmend vom Ausland kontrolliert
- Veränderte Regulierung drängt Anbieter von Glücksspiel ins Ausland
- 94 Prozent des deutschen Wettmarktes werden heute von ausländischen Anbietern kontrolliert
- Staatliche Glücksspielangebote verzeichnen massive Umsatzeinbrüche
- Online-Glücksspielmarkt mit 1 Mrd. Euro Bruttospielerträgen 2009 – Markt wächst seit 2005 jährlich um 30 Prozent
- Neue Goldmedia-Studie zieht Bilanz seit restriktiver Neuordnung
Berlin, 19. April 2010. 2008 wurden in Deutschland die Karten für Glücksspiel mit einem Glücksspielstaatsvertrag neu gemischt. Hierin haben die Länder den Markt restriktiv neu geordnet: Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wurde gestärkt, Online-Vertrieb und Werbung für Glücksspiele wurden verboten. Für den im Jahr 2009 nach Bruttospielertrag (1) insgesamt 10,3 Milliarden Euro schweren Glücksspielmarkt hatte dieser Beschluss erhebliche Konsequenzen.
Das Beratungsunternehmen Goldmedia (http://www.goldmedia.com) hat in der neuen Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ die Auswirkungen dieser restriktiven Neuordnung auf die einzelnen Glücksspielsegmente Lotto, Wetten, Casino und Poker analysiert und erste Ergebnisse jetzt in Berlin vorgestellt.
Die Folgen des staatlichen Monopols sind vielfältig:
- Je nach Glücksspielbereich, ob Lotto, Wetten, Casino oder Poker, werden inzwischen erhebliche Teile des Marktes (drei bis mehr als 90 Prozent) ohne staatlichen Einfluss von ausländischen Anbietern beherrscht.
- Es sind teils massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter zu beobachten.
- Glücksspiele im Internet, der sog. Online-Sektor, operiert inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum und ist weiter auf Wachstumskurs.
- Viele private Glücksspielanbieter sind bereits ins Ausland abgewandert.
Im Wettmarkt ist der Marktanteil „unregulierter“ Anbieter besonders hoch
Den mit Abstand höchsten Marktanteil ausländischer und in Deutschland nicht ansässiger und kontrollierter Unternehmen (unregulierte Anbieter) identifizierte Goldmedia im Bereich der Wetten: Ende 2009 lag hier der Spieleinsatz (2) bei insgesamt 7,8 Mrd. Euro. Die in Deutschland regulär nutzbaren Produkte Pferdewetten, Oddset und Fußballtoto generierten lediglich Spieleinsätze von 0,5 Mrd. Euro. Damit entfällt der übergroße Marktanteil von 94 Prozent auf unregulierte Anbieter: 2,4 Mrd. Euro auf die nach wie vor existierenden stationären Wettshops, 3,9 Mrd. Euro auf Onlineanbieter und weitere 1,0 Mrd. Euro auf den Schwarzmarkt, der in sogenannten Hinterzimmern und mobilen Kassen bzw. Läufergeschäften (siehe Chart 1) zu finden ist.
Staatliche Glücksspielangebote mit herben Verlusten
Das in Deutschland regulär betriebene staatliche Glücksspiel musste seit 2005 teilweise herbe Einschnitte hinnehmen. In den einzelnen Marktsegmenten verlief die Entwicklung allerdings unterschiedlich:
- Die Spieleinsätze der legalen Lottoprodukte, dazu gehören etwa Angebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), der Fernsehlotterien oder der Klassenlotterien, reduzierten sich von 9,9 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 8,3 Mrd. Euro im Jahr 2009 – ein Minus von 1,6 Mrd. Euro. Besonders stark sind hier die Angebote der Klassenlotterien betroffen.
- Legale Casinoprodukte der Spielbanken reduzierten sich im selben Zeitraum in Bezug auf den Bruttospielertrag inklusive Tronc (Trinkgelder in den Spielbanken) von 1,1 Mrd. Euro 2005 auf rund 0,8 Mrd. Euro 2009. - Die Bruttospielerträge sind bei Casinoprodukten die gängige Marktgröße.
- Der Markt für legale gewerbliche Spielautomaten mit Geldeinsatz und Geldgewinn hingegen wuchs von 2005 bis 2009 nach Bruttospielertrag von 2,4 auf 3,3 Mrd. Euro. Damit sind die Spielautomaten nicht nur das einzig wachsende, sondern – gemessen an Produkten und Bruttospielertrag – auch das zweitgrößte Marktsegment nach Lotto.
Glücksspiel im Internet weiter im Aufwind
Dem Negativtrend im regulierten Markt steht eine stark positive Entwicklung der Online-Glücksspielmärkte (Online-Wetten, Online-Casino, Online-Poker und Online-Games) gegenüber: Online-Glücksspiel wuchs nach Bruttospielertrag von 2005 bis 2009 pro Jahr um durchschnittlich knapp 30 Prozent (CAGR(3) = 29 Prozent). Online-Wetten und Online-Poker haben mit jeweils rund 0,3 Mrd. Euro Bruttospielertrag mittlerweile gleich große Marktanteile. Inklusive der Online-Lotto-Anbieter, die seit 2009 ohne legale Grundlage operieren, lag das Marktvolumen (Bruttospielertrag) der Online-Glücksspielanbieter in Deutschland 2009 bei rund 1,0 Mrd. Euro.
„Grundlage für dieses Wachstum ist die hohe Zahl der Gambling-Angebote im Internet“, resümiert Studienautor und Goldmedia-Senior-Consultant Dr. Michael Schmid. „Ohne reguliertes Online-Angebot weichen die Spieler gegenwärtig offenbar vollständig auf ausländische Gambling-Portale aus. Davon gibt es trotz oder gerade wegen der strengen Regulierung in Deutschland immer mehr: So ist die Zahl deutschsprachiger Angebote seit 2005 um 60 Prozent auf über 500 Angebote im Jahr 2009 gestiegen. Die meisten der Anbieter berufen sich dabei inzwischen auf eine Lizenz aus dem europäischen Ausland.“
Quelle: Die Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ erfasst die Entwicklungen des Glücksspielmarktes in Deutschland von 2005 bis 2009 und enthält Prognosen zur Marktentwicklung bis 2015. Die Studie ist die Nachfolgepublikation von „Online Betting & Gambling 2010“, Goldmedia 2006. Seitdem gab es in Deutschland erhebliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die aktuelle Studie zieht Bilanz und bietet eine fundierte Datenbasis zum Gesamtmarkt sowie zu Umsätzen und Marktanteilen der einzelnen Glücksspiel-Segmente Lotto, Casino, Automaten, Poker und Wetten, analysierte dabei stationäre sowie Online-Vertriebswege. Die Studie betrachtet sowohl den regulierten als auch unregulierten Glücksspielmarkt. Damit veröffentlicht Goldmedia die erste Studie, die den deutschen Glücksspielmarkt komplett untersucht.
Die Key Facts der Studie (12 Seiten, ohne Marktprognose) stellt Goldmedia Interessenten kostenlos zur Verfügung. Bestellung über: www.Goldmedia.com
Die komplette Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ (ca. 90 Seiten) wird von Goldmedia im Mai 2010 veröffentlicht und ist kostenpflichtig.
Anmerkungen im Text:
1 Bruttospielerträge sind Spieleinsätze abzgl. Gewinnausschüttungen.
2 Als Spieleinsatz werden alle Einsätze der Spieler unabhängig von der Gewinnausschüttung bezeichnet.
3 Compound Annual Growth Rate: Kumulierte jährliche Wachstumsrate
- 94 Prozent des deutschen Wettmarktes werden heute von ausländischen Anbietern kontrolliert
- Staatliche Glücksspielangebote verzeichnen massive Umsatzeinbrüche
- Online-Glücksspielmarkt mit 1 Mrd. Euro Bruttospielerträgen 2009 – Markt wächst seit 2005 jährlich um 30 Prozent
- Neue Goldmedia-Studie zieht Bilanz seit restriktiver Neuordnung
Berlin, 19. April 2010. 2008 wurden in Deutschland die Karten für Glücksspiel mit einem Glücksspielstaatsvertrag neu gemischt. Hierin haben die Länder den Markt restriktiv neu geordnet: Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wurde gestärkt, Online-Vertrieb und Werbung für Glücksspiele wurden verboten. Für den im Jahr 2009 nach Bruttospielertrag (1) insgesamt 10,3 Milliarden Euro schweren Glücksspielmarkt hatte dieser Beschluss erhebliche Konsequenzen.
Das Beratungsunternehmen Goldmedia (http://www.goldmedia.com) hat in der neuen Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ die Auswirkungen dieser restriktiven Neuordnung auf die einzelnen Glücksspielsegmente Lotto, Wetten, Casino und Poker analysiert und erste Ergebnisse jetzt in Berlin vorgestellt.
Die Folgen des staatlichen Monopols sind vielfältig:
- Je nach Glücksspielbereich, ob Lotto, Wetten, Casino oder Poker, werden inzwischen erhebliche Teile des Marktes (drei bis mehr als 90 Prozent) ohne staatlichen Einfluss von ausländischen Anbietern beherrscht.
- Es sind teils massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter zu beobachten.
- Glücksspiele im Internet, der sog. Online-Sektor, operiert inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum und ist weiter auf Wachstumskurs.
- Viele private Glücksspielanbieter sind bereits ins Ausland abgewandert.
Im Wettmarkt ist der Marktanteil „unregulierter“ Anbieter besonders hoch
Den mit Abstand höchsten Marktanteil ausländischer und in Deutschland nicht ansässiger und kontrollierter Unternehmen (unregulierte Anbieter) identifizierte Goldmedia im Bereich der Wetten: Ende 2009 lag hier der Spieleinsatz (2) bei insgesamt 7,8 Mrd. Euro. Die in Deutschland regulär nutzbaren Produkte Pferdewetten, Oddset und Fußballtoto generierten lediglich Spieleinsätze von 0,5 Mrd. Euro. Damit entfällt der übergroße Marktanteil von 94 Prozent auf unregulierte Anbieter: 2,4 Mrd. Euro auf die nach wie vor existierenden stationären Wettshops, 3,9 Mrd. Euro auf Onlineanbieter und weitere 1,0 Mrd. Euro auf den Schwarzmarkt, der in sogenannten Hinterzimmern und mobilen Kassen bzw. Läufergeschäften (siehe Chart 1) zu finden ist.
Staatliche Glücksspielangebote mit herben Verlusten
Das in Deutschland regulär betriebene staatliche Glücksspiel musste seit 2005 teilweise herbe Einschnitte hinnehmen. In den einzelnen Marktsegmenten verlief die Entwicklung allerdings unterschiedlich:
- Die Spieleinsätze der legalen Lottoprodukte, dazu gehören etwa Angebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), der Fernsehlotterien oder der Klassenlotterien, reduzierten sich von 9,9 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 8,3 Mrd. Euro im Jahr 2009 – ein Minus von 1,6 Mrd. Euro. Besonders stark sind hier die Angebote der Klassenlotterien betroffen.
- Legale Casinoprodukte der Spielbanken reduzierten sich im selben Zeitraum in Bezug auf den Bruttospielertrag inklusive Tronc (Trinkgelder in den Spielbanken) von 1,1 Mrd. Euro 2005 auf rund 0,8 Mrd. Euro 2009. - Die Bruttospielerträge sind bei Casinoprodukten die gängige Marktgröße.
- Der Markt für legale gewerbliche Spielautomaten mit Geldeinsatz und Geldgewinn hingegen wuchs von 2005 bis 2009 nach Bruttospielertrag von 2,4 auf 3,3 Mrd. Euro. Damit sind die Spielautomaten nicht nur das einzig wachsende, sondern – gemessen an Produkten und Bruttospielertrag – auch das zweitgrößte Marktsegment nach Lotto.
Glücksspiel im Internet weiter im Aufwind
Dem Negativtrend im regulierten Markt steht eine stark positive Entwicklung der Online-Glücksspielmärkte (Online-Wetten, Online-Casino, Online-Poker und Online-Games) gegenüber: Online-Glücksspiel wuchs nach Bruttospielertrag von 2005 bis 2009 pro Jahr um durchschnittlich knapp 30 Prozent (CAGR(3) = 29 Prozent). Online-Wetten und Online-Poker haben mit jeweils rund 0,3 Mrd. Euro Bruttospielertrag mittlerweile gleich große Marktanteile. Inklusive der Online-Lotto-Anbieter, die seit 2009 ohne legale Grundlage operieren, lag das Marktvolumen (Bruttospielertrag) der Online-Glücksspielanbieter in Deutschland 2009 bei rund 1,0 Mrd. Euro.
„Grundlage für dieses Wachstum ist die hohe Zahl der Gambling-Angebote im Internet“, resümiert Studienautor und Goldmedia-Senior-Consultant Dr. Michael Schmid. „Ohne reguliertes Online-Angebot weichen die Spieler gegenwärtig offenbar vollständig auf ausländische Gambling-Portale aus. Davon gibt es trotz oder gerade wegen der strengen Regulierung in Deutschland immer mehr: So ist die Zahl deutschsprachiger Angebote seit 2005 um 60 Prozent auf über 500 Angebote im Jahr 2009 gestiegen. Die meisten der Anbieter berufen sich dabei inzwischen auf eine Lizenz aus dem europäischen Ausland.“
Quelle: Die Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ erfasst die Entwicklungen des Glücksspielmarktes in Deutschland von 2005 bis 2009 und enthält Prognosen zur Marktentwicklung bis 2015. Die Studie ist die Nachfolgepublikation von „Online Betting & Gambling 2010“, Goldmedia 2006. Seitdem gab es in Deutschland erhebliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die aktuelle Studie zieht Bilanz und bietet eine fundierte Datenbasis zum Gesamtmarkt sowie zu Umsätzen und Marktanteilen der einzelnen Glücksspiel-Segmente Lotto, Casino, Automaten, Poker und Wetten, analysierte dabei stationäre sowie Online-Vertriebswege. Die Studie betrachtet sowohl den regulierten als auch unregulierten Glücksspielmarkt. Damit veröffentlicht Goldmedia die erste Studie, die den deutschen Glücksspielmarkt komplett untersucht.
Die Key Facts der Studie (12 Seiten, ohne Marktprognose) stellt Goldmedia Interessenten kostenlos zur Verfügung. Bestellung über: www.Goldmedia.com
Die komplette Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ (ca. 90 Seiten) wird von Goldmedia im Mai 2010 veröffentlicht und ist kostenpflichtig.
Anmerkungen im Text:
1 Bruttospielerträge sind Spieleinsätze abzgl. Gewinnausschüttungen.
2 Als Spieleinsatz werden alle Einsätze der Spieler unabhängig von der Gewinnausschüttung bezeichnet.
3 Compound Annual Growth Rate: Kumulierte jährliche Wachstumsrate
Auch FDP Niedersachsen will Glücksspielstaatsvertrag abschaffen
Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das durch den Glücksspielstaatvertrag verschärfte staatliche Glücksspielmonopol kippen, nachdem bereits Schleswig-Holstein im letzten Jahr angekündigt hatte, den Vertrag nach dessen Auslaufen Ende 2011 nicht zu verlängern und das Sportwettenangebot zu liberalisieren (Einführung eines Konzessionssystems).
Der Staatsvertrag habe das Land rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Er forderte, private Sportwettenanbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Durch die Einschränkungen sei nämlich ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. Das Fazit von Dürr: "Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt."
Der Staatsvertrag habe das Land rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Er forderte, private Sportwettenanbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Durch die Einschränkungen sei nämlich ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. Das Fazit von Dürr: "Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt."
Hans-Jörn Arp: Willkommen an Bord!
„Eine Kluge Entscheidung“ nannte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, die Ankündigung des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Niedersächsischen Landtag, Christian Dürr,
private Sportwett-Anbieter wieder zulassen zu wollen.
Niedersachsen sei noch deutlich stärker als Schleswig-Holstein von den Einnahmeverlusten betroffen, die der seit 2008 gültige Staatsvertrag die Bundesländer gekostet habe.
„Die Verluste in den Landeshaushalten sind
dramatisch“, so Arp. „Wir freuen uns, dass nun auch in anderen Bundesländern die Einsicht besteht, dass Verluste von 70 Mio. Euro für ein Land wie Niedersachsen nicht hinnehmbar sind und wir daher dringend eine neue Regelung brauchen.“
Arp bekräftigte die Äußerungen Dürrs, dass durch den Staatsvertrag ein umfangreicher Schwarzmarkt entstanden sei und so die wirksame Bekämpfung von Spielsucht gefährdet werde. Er begrüßte daher die Äußerungen Dürrs mit den Worten: „Willkommen im Boot!“
Pressemitteilung von Hans-Jörg Arp
private Sportwett-Anbieter wieder zulassen zu wollen.
Niedersachsen sei noch deutlich stärker als Schleswig-Holstein von den Einnahmeverlusten betroffen, die der seit 2008 gültige Staatsvertrag die Bundesländer gekostet habe.
„Die Verluste in den Landeshaushalten sind
dramatisch“, so Arp. „Wir freuen uns, dass nun auch in anderen Bundesländern die Einsicht besteht, dass Verluste von 70 Mio. Euro für ein Land wie Niedersachsen nicht hinnehmbar sind und wir daher dringend eine neue Regelung brauchen.“
Arp bekräftigte die Äußerungen Dürrs, dass durch den Staatsvertrag ein umfangreicher Schwarzmarkt entstanden sei und so die wirksame Bekämpfung von Spielsucht gefährdet werde. Er begrüßte daher die Äußerungen Dürrs mit den Worten: „Willkommen im Boot!“
Pressemitteilung von Hans-Jörg Arp
Sonntag, 18. April 2010
Tipp24 SE: Erfolgreiche Neuordnung der Geschäftsfelder im Jahr 2009 vollzogen
Die Umsatzerlöse von Tipp24 stiegen im Geschäftsjahr 2009 um 95,4% auf 89.551 (Vorjahr 45.838) TEUR. Das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wuchs auf 23.052 (8.897) TEUR.
Im Ausland legten die Umsatzerlöse deutlich auf 88.537 (5.856) TEUR zu. Im Einklang mit dieser Entwicklung stieg das EBIT im Ausland auf 32.708 (-2.079) TEUR.
Die Umsatzerlöse im Inland schrumpften durch den weitestgehenden Entzug der Geschäftsgrundlage infolge des Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) um 91,9% auf 3.256 (39.983) TEUR. Entsprechend sank das EBIT des deutschen Segments auf -11.344 (10.976) TEUR. Grund für den Einbruch im deutschen Markt ist das vollständige Internet- und Werbeverbot für die Vermittlung des staatlichen Lottos. Zusätzliche Belastungen waren die Einmalkosten für die Neuordnung der Geschäftsfelder und Anlaufverluste im Bereich Skill-Based-Games.
Das Ergebnis nach Steuern nach HGB (Jahresüberschuss) der Tipp24 SE für das Geschäftsjahr 2009 betrug 22 TEUR. Der Jahresüberschuss konnte lediglich durch einen Einmaleffekt im Rahmen der Neuordnung der Geschäfte erzielt werden. Das Unternehmen muss in erheblichem Maße laufende Kosten tragen, im Wesentlichen für Verwaltung und Rechtsberatung, hat aber gleichzeitig nur sehr geringe Mittelzuflüsse durch eigenes Geschäft. Die Gewinne der Minderheitsbeteiligungen im Auslandssegment hingegen werden derzeitig thesauriert und nicht an die Tipp24 SE ausgeschüttet. Aufgrund eines ausgeglichenen Bilanzgewinns der Tipp24 SE wird für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividende ausgeschüttet.
Tipp24 erwartet angesichts der im Jahr 2009 erzielten Ergebnisse und der über das Auslandsgeschäft gewonnenen Erkenntnisse für 2010 eine Steigerung der konsolidierten Umsatzerlöse auf mindestens 100 Mio. Euro sowie des EBIT auf wenigstens 40 Mio. Euro. Statistisch ungewöhnlich hohe oder häufige Auszahlungen hoher Spielgewinne würden diese Prognosen gleichermaßen belasten.
Sollten die derzeitigen rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen über das Jahr 2010 hinaus stabil bleiben, lässt sich die für 2010 getroffene Prognose für 2011 gleichermaßen fortschreiben. Allerdings ist sie vor dem Hintergrund des derzeitig sehr bewegten regulatorischen Umfelds mit erheblichen Unsicherheiten belegt.
Im Ausland legten die Umsatzerlöse deutlich auf 88.537 (5.856) TEUR zu. Im Einklang mit dieser Entwicklung stieg das EBIT im Ausland auf 32.708 (-2.079) TEUR.
Die Umsatzerlöse im Inland schrumpften durch den weitestgehenden Entzug der Geschäftsgrundlage infolge des Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) um 91,9% auf 3.256 (39.983) TEUR. Entsprechend sank das EBIT des deutschen Segments auf -11.344 (10.976) TEUR. Grund für den Einbruch im deutschen Markt ist das vollständige Internet- und Werbeverbot für die Vermittlung des staatlichen Lottos. Zusätzliche Belastungen waren die Einmalkosten für die Neuordnung der Geschäftsfelder und Anlaufverluste im Bereich Skill-Based-Games.
Das Ergebnis nach Steuern nach HGB (Jahresüberschuss) der Tipp24 SE für das Geschäftsjahr 2009 betrug 22 TEUR. Der Jahresüberschuss konnte lediglich durch einen Einmaleffekt im Rahmen der Neuordnung der Geschäfte erzielt werden. Das Unternehmen muss in erheblichem Maße laufende Kosten tragen, im Wesentlichen für Verwaltung und Rechtsberatung, hat aber gleichzeitig nur sehr geringe Mittelzuflüsse durch eigenes Geschäft. Die Gewinne der Minderheitsbeteiligungen im Auslandssegment hingegen werden derzeitig thesauriert und nicht an die Tipp24 SE ausgeschüttet. Aufgrund eines ausgeglichenen Bilanzgewinns der Tipp24 SE wird für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividende ausgeschüttet.
Tipp24 erwartet angesichts der im Jahr 2009 erzielten Ergebnisse und der über das Auslandsgeschäft gewonnenen Erkenntnisse für 2010 eine Steigerung der konsolidierten Umsatzerlöse auf mindestens 100 Mio. Euro sowie des EBIT auf wenigstens 40 Mio. Euro. Statistisch ungewöhnlich hohe oder häufige Auszahlungen hoher Spielgewinne würden diese Prognosen gleichermaßen belasten.
Sollten die derzeitigen rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen über das Jahr 2010 hinaus stabil bleiben, lässt sich die für 2010 getroffene Prognose für 2011 gleichermaßen fortschreiben. Allerdings ist sie vor dem Hintergrund des derzeitig sehr bewegten regulatorischen Umfelds mit erheblichen Unsicherheiten belegt.
GIG: Lotto Bayern verstößt gegen Minderjährigenschutz und gegen Internet-Werbeverbot
Staatliche Lotterieverwaltung erneut in zwei Fällen verurteilt
15.04.2010 (Köln) – Gleich zwei Verhandlungen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), standen am 25. Februar vor dem Landgericht I in München an. Nach den jetzt vorliegenden Urteilen sieht das Gericht in beiden Fällen Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag als erwiesen an.
Das LG München I verurteilte zum einen Lotto Bayern, es zu unterlassen, für Sofortlotterien, insbesondere Bayernlose, extraGehalt oder Astrolose im Internet zu werben oder werben zu lassen (4HK O 13833/09). Anlass war ein niedlich bebilderter, ausführlicher Hinweis, mit dem die staatliche Lottogesellschaft "rechtzeitig zum Osterfest" auf ihrer Webseite ein so genanntes "Glückspäckchen im Osternest" beworben hatte.
In dem zweiten Verfahren wurde Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung durch das LG München I verboten, Minderjährigen den Kauf von Sofortlotterielosen, insbesondere Astro- und/oder Bayernlose zu ermöglichen oder diese Handlung durch Dritte zu begehen (4HK O 13834/09). Das Landgericht München I folgte damit einer Entscheidung der 33. Zivilkammer zum Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Wiederholt war bei Testkäufen festgestellt worden, dass in vielen bayerischen Lottoannahmestellen Minderjährige ungehindert Rubbellose kaufen, KENO spielen oder Oddset-Sportwetten abgeben können. Das Gericht stellt in seinem Urteil zudem fest, dass der staatliche Lotterieveranstalter "offensichtlich keine zielgerichtete Überprüfung dieser (bereits spätestens seit der Zustellung der einstweiligen Verfügung zu Last gelegten) Sachverhalte durchgeführt" habe.
Diese Urteile widerlegen erneut Äußerungen von Erwin Horak, dem Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung. Er beteuert gegenüber den Medien immer wieder die angeblich erfolgreiche Aufklärungs- und Präventionsarbeit in Bayern beteuert. Insbesondere betont Horak dabei die Wirksamkeit der Maßnahmen für den Spieler- und Jugendschutz in den bayerischen Annahmestellen.
Die Darstellung stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein. So hatte auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. im Februar vergangenen Jahres Klage gegen Lotto Bayern eingereicht. Grund: Bei Testkäufen in Annahmestellen wurden vielfach Lotto- und andere Lose an Minderjährige verkauft. Kontrollen gab es kaum: 84 % aller Jugendlichen konnten ohne Vorlage eines Ausweises eine Oddset-Wette platzieren. 72 % wurden erst gar nicht erst nach einem Ausweis befragt. 54 % konnten mit der Ausrede "vergessen" eine Wette platzieren.
Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
15.04.2010 (Köln) – Gleich zwei Verhandlungen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), standen am 25. Februar vor dem Landgericht I in München an. Nach den jetzt vorliegenden Urteilen sieht das Gericht in beiden Fällen Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag als erwiesen an.
Das LG München I verurteilte zum einen Lotto Bayern, es zu unterlassen, für Sofortlotterien, insbesondere Bayernlose, extraGehalt oder Astrolose im Internet zu werben oder werben zu lassen (4HK O 13833/09). Anlass war ein niedlich bebilderter, ausführlicher Hinweis, mit dem die staatliche Lottogesellschaft "rechtzeitig zum Osterfest" auf ihrer Webseite ein so genanntes "Glückspäckchen im Osternest" beworben hatte.
In dem zweiten Verfahren wurde Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung durch das LG München I verboten, Minderjährigen den Kauf von Sofortlotterielosen, insbesondere Astro- und/oder Bayernlose zu ermöglichen oder diese Handlung durch Dritte zu begehen (4HK O 13834/09). Das Landgericht München I folgte damit einer Entscheidung der 33. Zivilkammer zum Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Wiederholt war bei Testkäufen festgestellt worden, dass in vielen bayerischen Lottoannahmestellen Minderjährige ungehindert Rubbellose kaufen, KENO spielen oder Oddset-Sportwetten abgeben können. Das Gericht stellt in seinem Urteil zudem fest, dass der staatliche Lotterieveranstalter "offensichtlich keine zielgerichtete Überprüfung dieser (bereits spätestens seit der Zustellung der einstweiligen Verfügung zu Last gelegten) Sachverhalte durchgeführt" habe.
Diese Urteile widerlegen erneut Äußerungen von Erwin Horak, dem Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung. Er beteuert gegenüber den Medien immer wieder die angeblich erfolgreiche Aufklärungs- und Präventionsarbeit in Bayern beteuert. Insbesondere betont Horak dabei die Wirksamkeit der Maßnahmen für den Spieler- und Jugendschutz in den bayerischen Annahmestellen.
Die Darstellung stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein. So hatte auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. im Februar vergangenen Jahres Klage gegen Lotto Bayern eingereicht. Grund: Bei Testkäufen in Annahmestellen wurden vielfach Lotto- und andere Lose an Minderjährige verkauft. Kontrollen gab es kaum: 84 % aller Jugendlichen konnten ohne Vorlage eines Ausweises eine Oddset-Wette platzieren. 72 % wurden erst gar nicht erst nach einem Ausweis befragt. 54 % konnten mit der Ausrede "vergessen" eine Wette platzieren.
Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
Bayerischer Ministerpräsident Seehofer verweist auf fiskalische Bedeutung des staatlichen Sportwetten- und Glücksspielmonopols
von Rechtsanwalt Martin Arendts
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen vor einer Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrags gewarnt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr angekündigt, den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag, mit dem das staatliche Sportwetten- und Glücksspielmonopol in Deutschland verschärft worden war, nicht zu verlängern. Schleswig-Holstein will dagegen eine Konzessionssystem für Sportwetten einführen, d.h. wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch private Anbieter zulassen.
Seehofer sprach sich laut dem Spiegel-Bericht in seinen dreiseitigen Brief an Carstensen mit Kopie an „die Regierungschefin und die Regierungschefs“ der anderen Bundesländer dagegen gegen eine nach seiner Auffassung voreilige Aufhebung des Regelwerks aus, wobei er auf die Bedeutung für die Staatseinnahmen hinwies: „Dir ist sicher bewusst, dass das Glücksspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung für die Länder ist.“ Gleichzeitig verwies Seehofer mit dem „Holzhammer“ auf die angespannte Haushaltslage des Küstenlands: „Gerade das Land Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit auf die Wahrung seiner fiskalischen Interessen bedacht.“ Bislang sei ihm „kein schlüssiges Modell zur Neuordnung des Glücksspielsektors auf Konzessionsbasis bekannt, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält und gleichzeitig eine effiziente Besteuerung sicherstellt“, betonte Bayerns Ministerpräsident.
Ob Seehofer dem von ihm verteidigten Monopol damit einen Gefallen getan hat, bleibt offen. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) wie das Bundesverfassungsgericht hatten betont, dass ein Monopol mit den von Seehofer angeführten fiskalischen Gründen nicht begründet werden dürfe. Der EuGH, der in den nächsten Monaten mehrere Vorlagen aus Deutschland zu dem Monopol zu entscheiden hat, hatte mehrfach ausgeführt, dass erhöhte Staatseinnahmen allenfalls eine „erfreuliche Nebenrolle“ sein dürften. Mit fiskalischen Gründen darf europarechtlich ein Abschottung des deutschen Marktes gerade nicht gerechtfertigt werden. Auch nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts kann das staatliche Monopol nur mit Spielerschutz, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, begründet werden.
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen vor einer Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrags gewarnt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr angekündigt, den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag, mit dem das staatliche Sportwetten- und Glücksspielmonopol in Deutschland verschärft worden war, nicht zu verlängern. Schleswig-Holstein will dagegen eine Konzessionssystem für Sportwetten einführen, d.h. wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch private Anbieter zulassen.
Seehofer sprach sich laut dem Spiegel-Bericht in seinen dreiseitigen Brief an Carstensen mit Kopie an „die Regierungschefin und die Regierungschefs“ der anderen Bundesländer dagegen gegen eine nach seiner Auffassung voreilige Aufhebung des Regelwerks aus, wobei er auf die Bedeutung für die Staatseinnahmen hinwies: „Dir ist sicher bewusst, dass das Glücksspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung für die Länder ist.“ Gleichzeitig verwies Seehofer mit dem „Holzhammer“ auf die angespannte Haushaltslage des Küstenlands: „Gerade das Land Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit auf die Wahrung seiner fiskalischen Interessen bedacht.“ Bislang sei ihm „kein schlüssiges Modell zur Neuordnung des Glücksspielsektors auf Konzessionsbasis bekannt, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält und gleichzeitig eine effiziente Besteuerung sicherstellt“, betonte Bayerns Ministerpräsident.
Ob Seehofer dem von ihm verteidigten Monopol damit einen Gefallen getan hat, bleibt offen. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) wie das Bundesverfassungsgericht hatten betont, dass ein Monopol mit den von Seehofer angeführten fiskalischen Gründen nicht begründet werden dürfe. Der EuGH, der in den nächsten Monaten mehrere Vorlagen aus Deutschland zu dem Monopol zu entscheiden hat, hatte mehrfach ausgeführt, dass erhöhte Staatseinnahmen allenfalls eine „erfreuliche Nebenrolle“ sein dürften. Mit fiskalischen Gründen darf europarechtlich ein Abschottung des deutschen Marktes gerade nicht gerechtfertigt werden. Auch nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts kann das staatliche Monopol nur mit Spielerschutz, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, begründet werden.