Freitag, 28. Januar 2011

Bundesregierung zur Zukunft des Glücksspielwesens

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4259 –

Zukunft des Glücksspielwesens sowie Prävention und Bekämpfung von
Glücksspielsucht


Zur Frage der Suchtgefahr führt die Bundesregierung aus:

"Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass nur ein kleiner Teil der Personen, die sich an Glücksspiel beteiligen, ein pathologisches Spielverhalten entwickelt. Dennoch ist zu erwarten, dass mit zunehmender Verfügbarkeit und einer größeren Zahl von Spielern und Spielerinnen auch die Zahl derjenigen wächst, die ein problematisches Spielverhalten oder eine Glücksspielsucht entwickeln. Hohes Suchtpotenzial beinhaltet jedoch auch ein illegales und damit nicht reguliertes Glücksspiel, da Spielerschutzmaßnahmen dort nicht greifen können. Das geringste Suchtpotenzial birgt folglich ein gut regulierter Glücksspielmarkt, der zu einer effizienten Kanalisierung der Spielnachfrage führt."

Hinsichtlich einer Regulierung sieht die Bundesregierung vor allem die Länder in der Pflicht. Sie führt in der Antwort wie folgt aus:

"Zuständig für die Regulierung des Glücksspiels, das Lotterien, Sportwetten sowie Spielbanken umfasst, sind die Länder. Die Länder beraten derzeit über die künftige Gestaltung des Glücksspiels im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags. Zuletzt wurde das Thema im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2010 behandelt. Der Bund ist an der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags nicht beteiligt."

bearbeitet von Rechtsanwalt Martin Arendts

Die elektronische Vorab-Fassung ist verfügbar unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/043/1704358.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen