Berlin, 01. April 2011. Der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) hat sich in einer Stellungnahme an den Landtag in Kiel gegen ein gesondertes Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein ausgesprochen. Der hierzu von den Fraktionen der CDU und FDP vorgelegte Gesetzesvorschlag laufe auf eine regionale Sonderwirtschaftszone für Internet-Glücksspiele hinaus und sei abzulehnen. Dies teilte der geschäftsführende Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, am Freitag in Berlin mit.
Nach Ansicht des Spielbankenverbandes fehlt es dem Gesetzentwurf an notwendigen Regelungen für eine Begrenzung von Glücksspielangeboten. Glücksspiele dürften als demeritorische Güter nicht unbegrenzt zugänglich sein, da der Spielerschutz sonst nicht ausreichend gewährleistet werde. Zudem sehe der Entwurf die Anerkennung im Ausland erteilter Erlaubnisse für Internet-Glücksspiele vor. Insgesamt beinhalte der Vorschlag eine vollständige Abkehr von der grundsätzlich richtigen Politik der Begrenzung von Glücksspielen.
Dazu erklärte Martin Reeckmann: "Der Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein kann von uns nicht befürwortet werden. Der Bundesverband privater Spielbanken hat wiederholt betont, dass die Schwächen des Glücksspielstaatsvertrages bei der Kanalisierung des Spielbedürfnisses überwunden werden müssen und hierfür eine gemeinsame Neuregelung der Länder mit einem strengen Konzessionsmodell für alle Glücksspiele anzustreben ist. Der von CDU und FDP in Kiel vorgelegte Entwurf eines Sondergesetzes für Schleswig-Holstein sieht aber eine Begrenzung der Glücksspielangebote gerade nicht vor, sondern strebt eine weitgehende Öffnung des Glücksspielmarktes an. Hiervon würden insbesondere im Ausland ansässige Anbieter profitieren, die Online-Casino-Spiele und Poker im Internet anbieten könnten, ohne eine Zulassung durch eine deutsche Behörde zu benötigen. Dadurch würden die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten inländischen Glücksspielanbieter für den Spielerschutz konterkariert und zugleich Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet."
Zum Hintergrund:
Der Glücksspielstaatsvertrag ist von allen Bundesländern ratifiziert worden und am 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft, es sei denn die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt mit mindestens 13 Stimmen seine Fortgeltung.
Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ist vor allem der Spielerschutz. Umstritten ist, ob die geltende Fassung des Glücksspielstaatsvertrages dieses Ziel fördert. Dies wird bezweifelt aufgrund der Abwanderung von Spielteilnehmern an Anbieter, die vom Glücksspielstaatsvertrag nicht erfasst werden. Hierdurch werden beispielsweise die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz unterlaufen. Der Bundesverband privater Spielbanken fordert deshalb ein strenges Konzessionsmodell und wirksamen Spielerschutz für alle Glücksspiele.
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