EU-Kommission gibt grünes Licht für das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz
Hamburg, 11. Mai 2011. Wie die schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen gestern in Kiel bekannt gegeben haben, hat die EU-Kommission aus europarechtlicher Sicht keine Bedenken gegen ihren Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels. Schleswig-Holstein hatte als einziges Bundesland die Entscheidung der Ministerpräsidenten vom 6. April über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags nicht mitgetragen und einen eigenen Entwurf der Kommission zur Notifizierung vorgelegt.
"Der Deutsche Lottoverband begrüßt die Antwort der Kommission", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der schleswig-holsteinische Entwurf schafft vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen die dringend nötige Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen im Land."
Der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein räumt konsequent mit der Fiktion einer "Lottosucht" auf. Das Lotterieveranstaltungsmonopol wird so in seinem Bestand gesichert und der Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien von zahlreichen unverhältnismäßigen Beschränkungen befreit. Die vorgesehenen Regelungen für gewerbliche Spielvermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien sicher.
Im Gegensatz dazu würde der von den Ministerpräsidenten am 6. April 2011 eingebrachte "Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" die Vermittlung staatlicher Lotterien unter einen willkürlichen Erlaubnisvorbehalt, ohne klare Kriterien, ohne Rechtsanspruch, stellen. Den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag als unionsrechtswidrig zurückgewiesen hat, wird damit nicht Rechnung getragen. Zudem sieht der geplante Staatsvertrag der 15 Länder über kurz oder lang eine kartellrechtswidrige Zusammenlegung staatlicher Lotteriegesellschaften vor. Damit wird auch der neue Glücksspielstaatsvertrag vor den Gerichten scheitern.
Quelle: Deutscher Lottoverband
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