Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt
Neugersdorf - Entscheidung vor dem Hintergrund der beschlossenen teilweisen Internetöffnung durch die Länder für Zukunft nicht mehr relevant
bwin bereitet Verfassungsbeschwerde vor
Mit einer Entscheidung von heute hat das Bundesverwaltungsgericht einen Revisionsantrag der bwin e.K. gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 09. Dezember 2009 zurückgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zwei Untersagungsverfügungen der Regierung von Mittelfranken vom Frühjahr 2009 gegen Dr. Steffen Pfennigwerth als Inhaber der bwin e.K. bestätigt. Diese untersagen der bwin e.K. die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Glücksspielen im Internet für Bayern. Pfennigwerth kündigte an, dass er auf Grund seiner verletzten Grundrechte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung einreichen werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in der Vergangenheit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, die einem Inhaber einer DDR-Gewerbegenehmigung die Vermittlung von Sportwetten verboten hatte.
Dr. Pfennigwerth hatte bereits im August 2009 auf Grund der Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern seine Sportwettenvermittlung eingestellt. Für Dr. Pfennigwerth wird die heutige Entscheidung daher keine unmittelbaren Konsequenzen haben.
Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das deutsche Glücksspielmonopol unionswidrig sei, und Deutschland entsprechende Vorgaben für eine kohärente Glücksspielgesetzgebung gemacht. Die Vereinbarkeit der heutigen Entscheidung mit den Vorgaben des EuGH wird in den nächsten Tagen analysiert werden.
Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber bwin e.K., sagte: "Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der von den Bundesländern bereits verabschiedeten teilweisen Öffnung des Internets mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag und der bereits erfolgten Angebotseinstellung der bwin e.K. ohne praktische Relevanz. Die Zukunft der deutschen Glücksspielregulierung wird nicht juristisch, sondern aktuell mit den Beratungen der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag politisch entschieden.
Internet-Gaming-Angebote sind in Deutschland Marktrealität. Wir appellieren an die Bundesländer, entsprechend der Vorgaben des EuGH eine kohärente Glücksspielregulierung zu schaffen, die diesen Marktgegebenheiten Rechnung trägt."
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 6. April Eckpunkte verabschiedet, auf deren Grundlage in diesem Sommer ein neuer Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden soll, der ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten würde.
Pfennigwerth betonte, dass bereits der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Mit ihnen seien weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt entstanden, der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich 2009 rund 7,8 Milliarden Euro.
Eine Umsetzung der von den Ministerpräsidenten vorgestellten Eckpunkte wäre genauso wie das in Deutschland auslaufende Monopolmodell zum Scheitern verurteilt. Ein Abgabensatz von über 16 Prozent auf die Einsätze bei der Sportwette lässt keine Möglichkeit zu, ein wettbewerbsfähiges Produkt anzubieten. Damit würden die Eckpunkte das Ziel, den Spieltrieb zu kanalisieren sowie den Spielerschutz und Manipulationen zu bekämpfen, glatt verfehlen. "Von einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen", so Pfennigwerth. bwin appelliere an die Länder, den Beispielen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich zu folgen, die ihre Märkte kontrolliert geöffnet hätten, und auch in Deutschland eine marktgerechte und EU-rechtskonforme Glücksspielregulierung umzusetzen.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
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