Donnerstag, 9. Juni 2011

GIG e.V.: OLG Bremen bestätigt Werbeverbot für Extra-Auslosung

- Berufung der Bremer Toto und Lotto GmbH zurückgewiesen
- Erneut verliert eine staatliche Lottogesellschaft ihren verzweifelten Streit durch die Instanzen


09.06.2011 (Köln) – Im Mai 2009 hatte die Bremer Toto und Lotto GmbH (Lotto Bremen) im Internet und mit Plakaten vor Annahmestellen eine Sonderverlosung im "Spiel 77" beworben und damit gegen die Werbebeschränkungen des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen. In der gemeinsamen Sonderaktion mit den staatlichen Lottogesellschaften aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden 31 Mercedes Benz-Fahrzeuge verlost.

Das Landgericht Bremen gab einer entsprechenden Klage des GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. mit Urteil vom 17.06.2009 im vollem Umfang statt (12 O 454/09). Dagegen hatte Lotto Bremen Berufung eingelegt und den Einwand des Rechtsmissbrauchs erhoben. Darüber hinaus bestritt sie den Vorwurf eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Mit Urteil vom 27. Mai 2011 hat das OLG Bremen jetzt die Berufung zurückgewiesen (2 U 81/10). Das Gericht bestätigte vollumfänglich die Verstöße des staatlichen Veranstalters gegen den Glücksspielstaatsvertrag, sowohl was die Internet- als auch was die Plakatwerbung angeht. Bei der Ankündigung der Sonderauslosung im Internet handele es sich "eindeutig um eine über eine rein sachliche Information hinausgehende Äußerung". Auch die Plakatwerbung hätte "Ermunterungs- und Anreizcharakter, so dass sie nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV unzulässig ist".

Zudem sei der GIG aktivlegitimiert und handele nicht rechtsmissbräuchlich. Entscheidend war für den Senat, "... dass es dem Kläger nicht verwehrt werden kann ... darüber zu wachen, das sich die staatliche Konkurrenz in ihrem eigenen Wettbewerbsverhalten wenigstens im Rahmen des sie grundsätzlich begünstigenden Systems hält. Dies gilt um so mehr, als seitens des Klägers ... die Sorge besteht, die staatliche Kontrolle könnte unzureichend sein."

Die Revision wurde zugelassen. Bereits jetzt liegen dem Bundesgerichtshof mehrere Verfahren, die der GIG gegen staatliche Lottogesellschaften führt, zur Revision vor. Der verzweifelte Kampf durch die Instanzen könnte die Lottogesellschaften teuer zu stehen kommen.

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.

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