Pressemitteilung der FDP Niedersachsen vom 11. Juli 2011
HANNOVER. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr schlägt Änderungen am Entwurf des neuen Glückspielstaatsvertrages vor. Einem Zeitungsbericht zufolge ist der aktuelle Entwurf der Länder nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. „Während 15 Bundesländer mit ihrem Entwurf in Brüssel offenbar auf Widerstände stoßen, wurde die Vorlage Schleswig-Holsteins dagegen akzeptiert“, so Dürr, „deshalb sollten sich alle 16 Länder noch einmal an einen Tisch setzen und das Beste aus beiden Vertragsentwürfen in einem Staatsvertrag zusammenfassen.“ Nach diesem Signal aus Brüssel müsse sich die SPD endlich bewegen.
Es gehe darum, das Lottomonopol zu erhalten, so Dürr. „Nachdem der EuGH die Begründung des Monopols für rechtswidrig erklärt hatte, brauchen wir bei einem neuen Vertrag ganz dringend Rechtssicherheit. Schon allein aus diesem Grund sollten wir uns darum bemühen, einen gemeinsamen, EU-konformen Staatsvertrag aller Bundesländer hinzubekommen.“ Dabei könne der Entwurf Schleswig-Holsteins durchaus als Vorbild dienen. In dem Entwurf werde die Zahl der Konzessionen nicht beschränkt. Die Beschränkung im Entwurf der übrigen Länder wird von der EU-Kommission offenbar kritisiert. Ein weiterer Kritikpunkt aus Brüssel ist dem Zeitungsbericht zufolge die Höhe der Abgaben, die „den Privaten keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit“ gebe. „Hier könnten wir uns an der Abgabenhöhe anderer EU-Länder orientieren“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.
Dürr begrüßte die Unterstützung der Grünen in der Frage der Internetsperren. Diese halte die FDP nach wie vor für nicht akzeptabel. „Am Ende brauchen wir einen Staatsvertrag, der nicht allein mit Hilfe von Internetsperren durchgesetzt werden kann. Eine Überwachung des gesamten Netzverkehrs wollen wir nicht.“
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