Deutsche Automatenwirtschaft fordert ausgewogenes Vorgehen und keine einseitige Bevorzugung
Im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) am 24.10.2011 eine Erklärung veröffentlicht, deren Bewertung verschiedener Glücks- und Gewinnspiele einseitig zugunsten staatlicher Anbieter ausfällt. Die Feststellung, dass vor allem staatliche Angebote vergleichsweise ungefährlich sind und kaum einer Regulierung bedürfen, spricht für sich. Beispielhaft wird etwa für den Deutschen Lotto- und Totoblock hervorgehoben, dass gemeinsame Aktionen wie ein bundesweites Beratungstelefon entscheidend zur Prävention in diesem Bereich beigetragen haben. Es überrascht, dass die bereits im Mai 2000 ebenfalls bei der BzgA aufgeschaltete Info-Telefonnummer der Deutschen Automatenwirtschaft (01801-372700), die unauswechselbar in die Frontscheiben aller in Deutschland aufgestellten mehr als 200.000 Geldgewinnspielgeräte eingedruckt ist, überhaupt nicht erwähnt wird.
Ebenso wenig wird darauf verwiesen, dass die Studie und der Bericht, auf welche die Pressemitteilung der BzgA Bezug nimmt, noch gar nicht veröffentlicht ist – Diese wird erst voraussichtlich Ende 2011 vorgelegt werden. Es wird also nicht die gesamte Studie zitiert, sondern werden aus bisher unveröffentlichtem Material einzelne Aspekte zugunsten staatlicher Anbieter ins Feld geführt.
Auffällig ist, dass z. B. im Bezug auf Live-Wetten, bei denen laut BzgA ähnlich wie an Geldgewinnspielautomaten ein erhöhtes Risiko für problematisches und pathologisches Spielverhalten festgestellt wird, dagegen bei Lotto quasi kein Risiko bestehen soll.
Ebenso wenig wird beschreiben, nach welchen Messungen und Erhebungen ein erhöhtes Spielverhalten bei 16- und 17-Jährigen an Geldspielautomaten festgestellt worden sein soll. Verstöße gegen den Jugendschutz in gewerblichen Spielhallen sind aber in den letzten Jahren nicht bekannt geworden: Noch im Mai 2011 teilt das Bundesministerium für Wirtschaft auf eine Anfrage von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 17/5868, 16. Mai 2011) mit, dass "davon auszugehen ist, dass § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes weitestgehend eingehalten wird. Dies haben sowohl eigens hierfür durchgeführte Begehungen von Spielhallen als auch Rückmeldungen der Vollzugsbehörden der Länder ergeben."
Es fällt auf, dass der Rückgang der absoluten Zahlen von ca. 590.000 Betroffenen auf rund 540.000 Betroffene – also fast 10 % - über alle Spielangebote so gut wie keine Erwähnung findet. Dass die Zahlen von Automatenspielern in der Altersgruppe von 36 bis 65 Jahren, welche in den letzten 12 Monaten an Geldspielautomaten gespielt hat, rückläufig ist, tritt in den Hintergrund.
Die Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt eine ausgewogene, sachliche und objektive Auseinandersetzung. Sie erwartet daher gerade von staatlichen Stellen im Vorfeld wichtiger politischer Entscheidungen eine ausgewogenen Darstellung. Die Deutsche Automatenwirtschaft steht nach wie vor zu einem Dialog.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
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