Freitag, 28. Oktober 2011

Johannes Callsen: Herr Stegner versteht offenbar Herrn Albig nicht!

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat SPD-Spitzkandidat Torsten Albig heute (28. Oktober 2011) aufgefordert, seinen parteiinternen Führungsanspruch im Hinblick auf den Wahlkampfstil der SPD auch gegenüber dem SPD-Fraktions- und Landesvorsitzenden Dr. Stegner deutlich zu machen:

"Als Spitzenkandidat ist Torsten Albig für den Wahlkampf seiner gesamten Partei verantwortlich. In den Lübecker Nachrichten vom 02. Oktober 2011 wird er mit der Forderung zitiert, die Zettelblöcke, auf denen all unsere kleinen Verletzungen stehen, endlich mal beiseite zu legen und eine faire Auseinandersetzung zu führen. Aus der heutigen Pressemitteilung Nr. 310/2011 des SPD- Fraktions- und Landesvorsitzenden Stegner wird das Gegenteil deutlich: wie gewohnt versucht dieser, im Wahlkampf den politischen Gegner mit unerträglichen Unterstellungen zu diskreditieren. Es wird Zeit, dass Torsten Albig Herrn Dr. Stegner erklärt, was er meint", erklärte Callsen in Kiel.

In der Sache entgegnete Callsen Stegners Vorwürfen mit einem Zitat aus dessen Rede als damaliger Innenminister zur Einbringung des derzeit geltenden Staatsvertrages, sowie einer auch auf Schleswig-Holstein bezogene Formulierung aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Halle über genau diesen Staatsvertrag (Az.: 3 A 158/09 HAL):

Minister Dr. Ralf Stegner am 13. Dezember 2007: "Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbundenen Gefahren zu begegnen. So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden."

Verwaltungsgericht Halle zur Bekämpfung der Glücksspielsucht durch das Staatsmonopol:

"Das Bundesland Sachsen-Anhalt, das Inhaber eines solchen Monopols für andere ist, und auch alle anderen Bundesländer begrenzen, wie der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz zeigen, die von ihnen angebotenen Arten von Glücksspielen nicht auf das, was erforderlich ist, um die Verbraucher zum Angebot des Monopolinhabers hinzulenken und um sie damit von anderen, nicht genehmigten Zugangskanälen von Spielen wegzuführen, sondern haben – im Gegenteil – Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, den Spielbetrieb der Verbraucher zu fördern und sie zwecks Maximierung der aus den entsprechenden Tätigkeiten zu erwartenden Einnahmen zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren."

Callsen abschließend: "CDU und FDP wollen diesen rechtskräftig festgestellten Widerspruch von Reden und Taten in der Politik beenden und zu rechtskonformen Regelungen kommen, die endlich wirksam Spielerschutz und Suchtbekämpfung ermöglichen. Herr Stegner will dies offensichtlich ebenso wenig, wie er seinem Spitzenkandidaten im Wahlkampfstil folgen will."

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag

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