Sonntag, 16. Oktober 2011

LfM: Werbung für öffentliches Glücksspiel: Beanstandung gegen "center.tv Köln" und "center.tv Aachen"

Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW

Die Landesanstalt für Medien (LfM) beanstandet die Ausstrahlung von Sendungen der lokalen TV-Veranstalter "center.tv Köln" und "center.tv Aachen". Der Grund: Werbung für öffentliches Glücksspiel. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) stellte in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 in Düsseldorf die Verstöße fest.

Im April dieses Jahres hatten beide Veranstalter mehrfach die Unterhaltungssendung „Die Show zum Tag des Glücks“ ausgestrahlt. Im Verlauf der Sendungen wurde nach Auffassung der LfM häufig Werbung für Glücksspiel gemacht. So war etwa das Logo eines Anbieters mehr als 130 Mal erkennbar. Auch in der Moderation wurden Anbieter werblich herausgestellt.

Nach den Programmgrundsätzen des Landesmediengesetzes (in Verbindung mit Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages) ist jedoch Werbung für Glücksspiel verboten.

Die Sender werden aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.

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