Der erst im Dezember von 15 Ministerpräsidenten (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) unterschriebene Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde von der EU-Kommission erneut gerügt. Die Länder, so die EU-Kommission, haben nicht dargelegt, wie sie die Vorgaben des EU-Rechts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten wollen. In vielen Bereichen meldet die Kommission weiteren Prüfungsbedarf an und fordert die Länder auf, weitere Informationen zu liefern. Von der von den 15 Ländern erhofften "abschließend positiven Stellungnahme" kann keine Rede sein.
Juliane Hilf, Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer, sagte dazu:
"Der diplomatisch formulierte Text kann nicht über die deutliche Kritik der Kommission hinwegtäuschen, dass die Länder entgegen der EuGH-Rechtssprechung nach wie vor keine Nachweise für die geplanten Beschränkungen der Grundfreiheiten geliefert haben. Bevor auch die Regelungen auf Bundesebene im Rennwettlotteriegesetz und zu den Automatenspielen nicht geändert werden, sieht sich die Kommission außer Stande, eine abschliessende Einschätzung abzugeben. Besonders bemerkenswert ist die von der Kommission ausdrücklich betonte Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu können. Bevor die Regelungen des Entwurfs des Staatsvertrages durch die Landtage ratifiziert werden, sollten diese nochmals einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen werden, um das rechtliche Risiko zu minimieren."
Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von "Betfair", bewertete die Stellungnahme der EU-Kommission wie folgt:
"Die Kommission hat richtig erkannt, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Regulierung weiterhin höchst fraglich ist. Es überrascht uns nicht, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten von der EU-Kommission gerügt wird; schließlich wurde die bereits im Juli 2011 geäußerte Kritik der EU bei der Überarbeitung des GlüÄndStV fast vollständig ignoriert: Die Erhöhung der geplanten Lizenzen von 7 auf 20 Lizenzen bleibt noch immer willkürlich. Das gewählte Besteuerungsmodell einer Spieleinsatzsteuer sowie die Begrenzung der Spieleinsätze auf 1.000 Euro pro Monat erlauben es privaten Anbietern nicht, international konkurrenzfähige Angebote zu liefern. Zudem erschwert das umständliche Lizenzierungsverfahren privaten Anbietern die Zulassung, während die ehemaligen staatlichen Monopolisten ohne Prüfung sofort am Markt aktiv werden dürfen.
Der Entwurf der 15 Bundesländer steht damit vor dem Aus. Allerdings existiert mit dem bereits von der EU-Kommission befürworteten Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein eine rechtskonforme Alternative. Anstatt sich weiterhin an dem erneut kritisierten Modell festzuklammern, bleibt kaum eine andere Option, als sich nun dem Schleswig-Holsteinischen Weg anzuschließen. Andernfalls dürften Klagen vor dem EuGH und ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich sein.
Das in Schleswig-Holstein bereits gültige und EU-konforme Gesetz zeigt, wie es geht. Neben Betfair bewerben sich dort aktuell auch viele andere Anbieter von Onlineglücksspielen für eine Lizenz – und das Land profitiert bereits jetzt davon: So engagiert sich Betfair zum Beispiel als Sponsor der Kieler Woche und holt mit der "MOD 70 European Tour 2012" eine der bedeutendsten Segelregatten der Welt nach Kiel."
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und den USA über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt – ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
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