Dienstag, 20. März 2012

Landesregierung Rheinland-Pfalz: Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Ministerpräsident begrüßt positives Votum aus Brüssel

Ministerpräsident Beck begrüßt das positive Votum aus Brüssel. Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie keine Bedenken mehr gegen den unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ausgehandelten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat. Der Weg zur Neuordnung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags sei jetzt frei, sagte Ministerpräsident Kurt Beck.

Beck forderte seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Ministerpräsident Carstensen auf, wie zugesagt, dem schleswig-holsteinischen Landtag zu empfehlen, den von Schleswig-Holstein eingeschlagenen Sonderweg aufzugeben.

Die Kommission hat die Änderungen bei der Experimentierklausel für Sportwetten (höhere Zahl der Konzessionen, geringere Abgabensatz) begrüßt. Sie bezeichnet die dabei verfolgten Ziele (Bekämpfung des Schwarzmarktes, der Glücksspielsucht und von Kriminalität) als überragende Gründe des Allgemeinwohls, die geeignet sind, solche Beschränkungen zu rechtfertigen. Sie erwartet eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe der Konzessionen und lobt die nach dem Staatsvertrag mögliche Anpassung der Zahl der Konzessionen wie der zulässigen Höchsteinsätze. Sie begrüßt die begleitende Evaluierung und die von den Ländern angekündigte Vorlage erster Ergebnisse nach zwei Jahren.

Zum Thema Spielbanken und Poker im Internet hebt die Kommission hervor, dass nach der Rechtsprechung des EuGH ein solches Verbot als geeignet zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Allgemeinheit angesehen werden kann, auch wenn die gleichen Glücksspiele zu Lande angeboten werden. Sie mahnt allerdings spezifische Daten zum Ausmaß der Kriminalitätsbelastung und Spielsuchtgefährdung durch diese Spiele in Deutschland an. Auch in diesem Zusammenhang betont sie die Notwendigkeit einer Evaluierung und begrüßt die Vorlage erster Ergebnisse nach zwei Jahren.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten bereits im Dezember 2011 zum Ausdruck gebracht, dass sie die Auffassung der EU-Kommission teilen, dass die Öffnung des Sportwettmarktes mit Hilfe einer zeitlich befristeten Experimentierklausel kontinuierlich zu evaluieren ist. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Änderungsstaatsvertrages wird ein erster Zwischenbericht vorgelegt.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von 15 Ländern hatten am 15. Dezember 2011 den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. In einer Protokollerklärung hatten sie ihre Absicht erklärt, den Staatsvertrag erst nach Vorliegen der von der EU-Kommission angekündigten, abschließend positiven Stellungnahme im Notifizierungsverfahren den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten.

Der unterzeichnete Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nach Ratifizierung in den Länderparlamenten am 1. Juli 2012 in Kraft treten.

Quelle: Land Rheinland-Pfalz - Die Landesregierung

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