Freitag, 18. Mai 2012

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die 15 Landesparlamente auf, ohne wenn und aber den Glücksspielstaatsvertrag zu ratifizieren

"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesarbeitskreis Spielbanken sind enttäuscht, dass nun neben Schleswig-Holstein mit einem eigenen Glücksspielgesetz auch das Land Niedersachsen versucht, mit einem Vorschaltgesetz sich Wettbewerbsvorteile für den Fall zu sichern, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht von mindestens 13 Bundesländern ratifiziert wird und zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. "Wenn in einem Vorschaltgesetz in Niedersachsen weitergehende Regelungen als in dem von 15 Bundesländern unterschrieben Glücksspielstaatsvertrag enthalten sind, fragen wir uns wie Ernst diese getroffene Vereinbarung zum Glücksspielstaatsvertrag von Niedersachsen genommen wird", so Stracke. Da will sich ein Bundesland einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, weil sie nicht daran glauben, dass 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt hinterlegt werden und der Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Die Forderung der Zulassung von Online-Poker wird vom Bundesarbeitskreis Spielbanken entscheiden abgelehnt. Die Legalisierung von Online-Poker ist brandgefährlich, das Spiel besitzt eine erhebliche Suchtgefahr und niemand kann gewährleisten, dass nicht gegen ein Pokerprogramm anstatt gegen Menschen gespielt wird. "Ver.di lehnt die Liberalisierung des Glücksspielmarktes weiterhin ab und spricht sich erneut für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols und einen einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland aus", so Stracke. Das neue Gesetz muss endlich nach Auffassung von ver.di zum 01. Juli in Kraft treten. V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de

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