Samstag, 25. August 2012

Hans-Jörn Arp: Sie wollen ein international anerkanntes Gesetz zur Regulierung eines bisher illegalen Marktes durch eine europarechtswidrige Regelung ersetzen


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag vom 24. August 2012

In seiner Rede zu Top 8 und 14 – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten GlüÄndStV Neuordnung des Glückspiels – hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen appelliert, ihre Entscheidung auf Grundlage der nationalen und internationalen Bewertungen sowohl des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes, als auch des Staatsvertrages der anderen 15 Bundesländer zu treffen.

In diesem Zusammenhang gratulierte er dem Leiter der Schleswig-Holsteinischen Glücksspielaufsicht, Guido Schlütz, zu dessen Auszeichnung „Gaming Regulator of the Year“ (Glücksspiel-Regulierer des Jahres), die er im Herbst vom internationalen Verband der Glücksspielrechtsexperten – darunter viele Angehörige staatlicher Glücksspielaufsichten – erhalten wird. Vorjahrespreisträger war der Leiter der spanischen Glücksspielaufsicht. Arp zitierte aus der Begründung. Schlütz habe federführende Pionierarbeit bei der erstmaligen qualifizierten Regulierung des Glücksspiels im Internet in Deutschland geleistet.

Das schleswig-holsteinische Gesetz wird von den Experten als gelungene und vorbildliche Regulierung insbesondere auch zur Bekämpfung von Geldwäsche bezeichnet. „Und Sie wollen diese vorbildliche Regulierung durch einen Staatsvertrag ersetzen, dessen Tauglichkeit und Europakonformität höchst umstritten sind“, so Arp.

Gerade vor diesem Hintergrund müsse die neue Landesregierung ein rechtsstaatliches Verfahren einhalten: „Heute ist die erste Lesung, der neue Gesetzentwurf muss von der EU-Kommission notifiziert werden. Bis dahin bleibt unsere Rechtsgrundlage bestehen. Eine zweite Lesung darf erst nach der abschließenden Notifizierung und der rechtskräftigen Veröffentlichung erfolgen. Ansonsten werden Sie sich schadensersatzpflichtig machen“, stellte Arp klar. Der Glücksspielexperte erklärte, er fühle sich durch die starke Kritik von allen Seiten am Glücksspielstaatsvertrag der 15 bestätigt. Eine Notifizierung durch die EU-Kommission sei nicht in Sicht.

„Innenminister Breitner hat das verstanden, die Grünen und der SSW haben es teilweise verstanden, nur Herr Stegner nimmt die Argumente überhaupt nicht wahr“, so Arp. Fakt sei, wenn der Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig sei, dann wäre es die Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Dies zeige auch das vom Bundesland Hessen für alle anderen Bundsländer gewählte Verfahren zur Konzessionierung, bei dem private Anbieter einer Rechtsanwaltskanzlei gegenüber auskunftspflichtig sind, die seit Jahren und bis heute private Anbieter im Auftrag der staatlichen Anbieter verklagt.

Arp wies darauf hin, auch die deutsche Monopolkommission habe gerügt, dass es keinen Grund für die im Staatsvertrag verankerte Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Sportwettenanbieter gebe. Arp appelierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: „Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, mit dem diesem Irrweg ein Ende bereitet wird.“

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