Dienstag, 4. September 2012

Schleswig-Holstein: Innenministerium vergibt fünf neue Lizenzen für Sportwetten

Pressemitteilung des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 28.08.2012

Das Innenministerium hat nach Beteiligung des nach dem Glücksspielgesetz vorgeschriebenen Fachbeirats fünf weiteren Unternehmen Lizenzen für Sportwetten erteilt. Damit bieten jetzt zwölf Firmen auf dem schleswig-holsteinischen Glücksspielmarkt Sportwetten an. Neu hinzugekommen sind Admiral Sportwetten (Rellingen), Admiral Sportwetten (Gumpoldskirchen in Österreich), Cashpoint Malta Ltd. (Malta), Ladbrokes International PLC, (Gibraltar) und 888 Germany (Gibraltar). Die Lizenzen gelten bis zum 26. August 2018. Das Innenministerium prüft derzeit die Anträge von 22 weiteren Anbietern für den Betrieb von Sportwetten. Darüber hinaus bemühen sich 22 Antragsteller um eine Lizenz für Online-Casinospiele wie Poker und Roulette.

Innenminister Andreas Breitner erinnerte am Dienstag (28. August) in Kiel daran, dass Glücksspielanbieter einen Rechtsanspruch auf Genehmigung haben, wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Breitner rechnet damit, dass es bis zur Aufhebung des Glückspielgesetzes zu weiteren Lizenzvergaben kommen wird. „Die Anträge werden weiterhin unverzüglich bearbeitet, die Entscheidungen fallen selbstverständlich nach geltendem Recht und Gesetz“, sagte der Minister.

In dem nach dem Glücksspielgesetz vorgesehenen Fachbeirat sind Vertreter von Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschutzvereinigungen, Suchtexperten, Glücksspielanbieter sowie Vertreter des organisierten Sports vertreten. Das Gremium hat die Aufgabe, die Behörde in rechtlichen wie technischen Fragen des Glückspielwesens, zu Aspekten der Suchtprävention, Kriminalitätsvorbeugung oder des Jugend- und Verbraucherschutzes zu beraten.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler
Innenministerium
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Telefon: 0431 988-3007, Telefax: 0431 988-3003

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