Freitag, 2. November 2012

AWI Aktuell: Deutsche Automatenwirtschaft zum Vorwurf der Geldwäsche: „Ein rufschädigendes Gerücht!“

„Die Deutsche Automatenwirtschaft weist den in einigen Presseveröffentlichungen vom 29.10.2012 zitierten Vorwurf der Geldwäsche in gewerblichen Spielhallen mit allem Nachdruck zurück“, so Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI).

Die Meldungen nehmen Bezug auf eine Pressekonferenz des Bundeskriminalamtes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29.10.2012. In der offiziellen Pressemeldung des BKA ist jedoch kein Hinweis auf Geldwäsche in gewerblichen Spielhallen zu finden. Entsprechende Nachfragen der Automatenwirtschaft beim BKA verliefen ebenso ergebnislos.

„Geld- und Glücksspiel werden aus Unkenntnis immer wieder leicht in den Geldwäsche-Verdacht gerückt“, so Gauselmann. Nur weil über das illegale und unkontrollierbare Glücksspiel aus dem Ausland über das Internet Geld gewaschen wird, dürfe daraus nicht leichtfertig auf das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen geschlossen werden.

Für den professionellen kriminellen Geldwäscher sind die Summen, um die es beim gewerblichen Automatenspiel in Deutschland geht, völlig uninteressant. Deswegen gehe auch die Vermutung in die Irre, Kriminelle würden als Betreiber von Spielhallen dort in großem Stil Geld waschen. Nicht nur die geringen Geldsummen mache das gewerbliche Geldspiel für kriminelle Geldwäscher unattraktiv. Gauselmann dazu: „Man muss nur die Steuerbehörden fragen, um festzustellen, dass allein schon die hohe Steuerlast, unter der unsere Branche steht, dafür sorgt, das Geldspielgeräte für Geldwäscher unattraktiv sind.“ Neben Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer seien auch noch die weiteren betrieblichen Ertragssteuern und die Gewerbesteuer zu entrichten. Deswegen sei sich die Deutschen Automatenwirtschaft sicher, dass gewerbliche Geldspielgeräte in Deutschland nicht für Geldwäsche missbraucht werden.

Zudem verfügen gewerbliche Geldspielgeräte seit 1996 über Kontrollstreifen der Kasseninhalte, die über entsprechende Schnittstellen von Finanzämtern und Aufstellunternehmen ausgelesen werden. Diese Daten dienen unter anderem zur genauen Erhebung der Vergnügungssteuer und der Umsatzsteuer und sind Bestandteil der staatlichen Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Fehlt der Kontrollstreifen oder erscheint er nicht plausibel, dürfen die Finanzämter Schätzungen vornehmen bzw. führen in der Regel Tiefenprüfungen durch. Daher sind der Deutschen Automatenwirtschaft keine Fälle der Geldwäsche in konzessionierten, gewerblichen Spielhallen bekannt.

„Darüber hinaus entwickeln wir den Schutz unserer Geldspielgeräte vor Missbrauch zum Zwecke der Steuerverkürzung durch Manipulation permanent weiter“, erläutert Gauselmann. Zur Zeit werde in Übereinstimmung mit der in Vorbereitung befindlichen Spielverordnung ein Registrier- und Kontrollkonzept entwickelt, das mit manipulationssicheren elektronischen Signaturen arbeite und auch mit hohem technologischen Aufwand nicht überlistet werden könne.“

„Mit den populistischen Verdächtigungen in Bezug auf Geldwäsche werden die über 5000 mittelständischen Unternehmen mit ihren mehr als 75.000 Mitarbeitern in unverantwortlicher Weise diskreditiert. Das dürfen wir einfach nicht hinnehmen“, so Paul Gauselmann abschließend.

Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 – 24 08 77 60
Berlin, 30. Oktober 2012

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