Freitag, 26. Oktober 2012

Das Vierte: ZAK untersagt erneut „Show zum Tag des Glücks"

ZAK-Pressemitteilung 16/2012

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute in Berlin die jüngste Ausgabe der „Show zum Tag des Glücks“ beanstandet, weil darin gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel verstoßen wurde. „Das Vierte“ hatte diese Sendung am 28. April 2012 ausgestrahlt. In der „Show zum Tag des Glücks“ wurde für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) geworben. Das Logo der SKL wurde 272 Mal eingeblendet, das Lotterielos wurde gezeigt, und die SKL wurde 34 Mal in der Moderation erwähnt. Die ZAK hat die Wiederholung dieser Sendung sowie die weitere Ausstrahlung von Fernsehwerbung für die SKL bzw. die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) untersagt und den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet.

Die ZAK hatte bereits zwei Ausgaben dieser Show untersagt, die im Jahr 2011 ausgestrahlt worden waren. „Das Vierte“ legte jeweils Rechtsmittel gegen die Entscheidungen ein. Beide Verfahren sind noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.

Außerdem hat die ZAK Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben für Gewinnspiele bei „Das Vierte“ beanstandet. In drei Ausgaben der Gewinnspielsendung „The Hotline“ von Februar und März 2012 wurde Zeitdruck vorgetäuscht und verschiedene Informationspflichten wurden nicht erfüllt. So wurde z.B. nicht ausreichend auf Teilnehmerentgelte, Spielregeln und den Ausschluss von Minderjährigen am Spiel hingewiesen. Das Format „The Hotline“ wurde inzwischen eingestellt.
 
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Der Glücksspielstaatsvertrag sorgt in Deutschland für ein hohes Maß an Spieler- und Jugendschutz – EU-Kommission bestätigt ihre Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag

Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks
 
München, 23. Oktober 2012

Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission von heute, Dienstag, 23. Oktober 2012, anlässlich der heutigen Vorlage ihres Aktionsplans zum Online-Glücksspiel nimmt Erwin Horak, Präsident von LOTTO Bayern und Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB), wie folgt Stellung:

“Der Glücksspielstaatsvertrag sorgt in Deutschland für ein hohes Maß an Spieler- und Jugendschutz – EU-Kommission bestätigt ihre Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag”
 
Die EU-Kommission hat mit ihrer heutigen Vorlage ihre Entscheidung vom März 2012 zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag bestätigt und sich gegen wirtschaftliche Einzelinteressen der kommerziellen Glücksspielindustrie ausgesprochen. Sie hat damit anerkannt, dass in Deutschland ein hohes Maß an Spieler- und Jugendschutz gewährleistet ist.
 
Die Angemessenheit und Notwendigkeit von Maßnahmen zur Einschränkung grenzüberschreitender Glücksspielangebote ist gesellschaftspolitisch begründet.

Die Kommission hat mit ihrem Aktionsplan ein wichtiges Signal für den konsequenten Vollzug gegen das illegale Glücksspiel gesetzt. Jetzt sind die Länder aufgerufen, diese Empfehlungen umzusetzen.

Tatsache ist: Die Kommission wie auch der Europäische Gerichtshof in seiner laufenden Rechtsprechung haben stets betont, dass es Sache der EU-Mitgliedsstaaten – auch der Bundesländer – ist zu entscheiden, wie sie das Glücksspiel regeln wollen.“

Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Europäische Kommission bestätigt schleswig-holsteinisches Glücksspielgesetz

Pressemitteilung vom 23. Oktober 2012

Zur heute (23. Oktober 2012) veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zu einem europäischen Rahmen für das Online-Glücksspiel erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
 
„Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die Philosophie des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holsteins zur Grundlage ihrer weiteren Arbeit auf europäischer Ebene macht.”
 
So heißt es in der heute vorgestellten Mitteilung der Kommission:
 
“Alle EU-Mitgliedstaaten sind sich über das Ziel, die Bürger zu schützen, einig, wenngleich sie zum Erreichen dieses Ziels unterschiedliche regulatorische und technische Konzepte anwenden. Angemessene Maßnahmen auf EU-Ebene sind erforderlich, 1) um Verbraucher von nicht regulierten und potenziell schädlichen Angeboten fernzuhalten, 2) zum Schutz von Minderjährigen vor dem Zugang zu Glücksspielangeboten, 3) zum Schutz anderer gefährdeter Gruppen und 4) um der Entwicklung von Störungen in Zusammenhang mit Glücksspielen vorzubeugen1. Allen Bürgern sollte ein hohes Maß an einheitlichem Schutz im gesamten Binnenmarkt geboten werden.”
 
Die Kommission achtet uneingeschränkt das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, ihren Regulierungsrahmen für das Glücksspiel festzulegen, sieht jedoch erhebliche Vorteile in der Entwicklung einer Reihe zugelassener Spielmöglichkeiten, um die Verbraucher wirksam von der Nutzung anderer Glücksspielangebote abzuhalten. Die zugelassenen Anbieter müssen hinreichend attraktive Produkte anbieten können, da die Verbraucher sich in Ermangelung glaubwürdiger und nachhaltiger Angebote weiterhin nichtregulierten Glücksspiel-Websites zuwenden werden, mit den sich daraus ergebenden schädlichen Auswirkungen.
 
Deshalb fordert die Kommission die Mitgliedstaaten u.a. nachdrücklich dazu auf, Möglichkeiten zur Information der Verbraucher über verfügbare zugelassene Angebote zuprüfen, um die Nachfrage auf den legalen Markt zu lenken.

„Alle genannten Ziele erfüllt das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz. Unser Gesetz wurde von der EU ohne Nachfragen notifiziert. Der von der neuen Landesregierung befürwortete Glücksspielstaatsvertrag nicht“, sagte Hans-Jörn Arp.
 
„Im Übrigen kann man die Nachfrage nur dann auf den legalen Markt lenken, wenn man einen legalen Markt hat“, ergänzte Wolfgang Kubicki. „Wer aber Online-Poker nicht zulassen will, schafft keinen legalen Markt. Wer die Anzahl der Lizenzen begrenzt, wird dem Anliegen der Europäischen Kommission nicht gerecht, attraktive Angebote zu entwickeln. Die Haltung der schleswig-holsteinischen Landesregierung ist daher geradezu kontraproduktiv.
 
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1 Z. B. problematisches Spielverhalten, pathologisches Spielverhalten und übermäßiges Spielen.
Weiter heißt es, dass die “nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht vereinbar sein” müssten. (…) Der EuGH habe zudem bekräftigt, dass es sich “bei der Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Glücksspielangebote um eine wirtschaftliche Tätigkeit handele, die in den Geltungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV falle. Laut Artikel 56 AEUV seien insbesondere Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten.”
 
Pressesprecherin Susann Wilke
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de
Internet: http://www.fdp-sh.de
 
Pressesprecher Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Online Glücksspiel: EU Kommissar Barnier mit starken Worten und schwachen Taten!

Pressemitteilung von Automatenverband.at

Ein unverbindlicher Aktionsplan, statt klarer Regelungen, löst keine Probleme.

Wien - Immerhin hat Barnier aber einmal mehr betont, dass die Mitgliedsstaaten ihren nationalen Glücksspielmarkt nur dann selbst regeln können, wenn sie sich strikt an das EU-Recht, die Verträge der Union und die Voraussetzungen und Bedingungen in den eindeutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes halten.

Exzessive Werbung, Ausweitung der Glücksspielangebote und wachsende steuerliche Einnahmen beispielsweise, zeigen ganz deutlich, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht vorrangig dem Spielerschutz dient und auch deshalb europarechtswidrig ist. Die immer wieder als Alibi missbrauchte Notifizierung, ein einfacher bürokratischer Verständigungsvorgang der anderen EU Mitgliedsländer über technische Einzelheiten, ist keineswegs eine Bestätigung der EU Rechtskonformität.

Dass der - angeblich - vorrangige Spielerschutz im österreichischen Glücksspielgesetz nur als Tarnung für eine ziemlich ungenierte Glücksspielmarktmanipulation dient, erkennt man auch daran, dass Einzelheiten eines rechtskonformen Spielerschutzes erst durch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes erzwungen werden mussten!

EU-Kommissar Barnier geht davon aus, dass innerhalb der EU nur etwa 10% aller Ausgaben für Glücksspiele in den Online-Bereich fallen. Auf Grund der einseitigen Marktverschiebungen in Österreich gehen längst 39,9% (Marktforschung Regioplan) aller Glücksspielausgaben an Online-Glücksspielanbieter. Zirka die Hälfte davon verbleibt bei den österr. Lotterien. Die andere Hälfte versickert längst unbesteuert und unkontrolliert ins Ausland.

Wie Beispiele in anderen Ländern zeigen, helfen dagegen weder Verbote, noch eine Blockierung des sichtbaren Zahlungsverkehrs, oder nationale Zensurmaßnahmen. Beides ist auch für Laien ganz leicht zu umgehen.
 
Rückfragehinweis: Helmut Kafka
Tel.: 01 - 920 3333
Pressesprecher,
Automatenverband.at

Mittwoch, 24. Oktober 2012

CREUTZMANN: EU-Vorstoß schmälert die Überlebenschancen des Glücksspielstaatsvertrags

Die EU-Kommission will strenger gegen Mitgliedsstaaten vorgehen, deren Glücksspielgesetzgebung nicht im Einklang mit europäischem Recht steht. Nach Ansicht von Jürgen CREUTZMANN, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, steht damit der von den deutschen Bundesländern initiierte Glücksspieländerungsstaatsvertrag mehr denn je auf wackligen Beinen.

Creutzmann, auch Berichterstatter zur parlamentarischen Entschließung über Online-Glücksspiel im Binnenmarkt, begrüßt die Ankündigung aus Brüssel: „Die EU-Kommission handelt richtig, nun die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, deren Glücksspielmonopole offensichtlich gegen die Grundfreiheiten im Binnenmarkt verstoßen.“

In den vergangenen Jahren hat die Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und zahlreiche Beschwerden gegen verschiedene Mitgliedsstaaten erhalten. Auf der Grundlage neuer Informationen und der Rechtsprechung des EuGH will sie nun systematisch die laufenden Verfahren vorantreiben und die eingegangenen Beschwerden prüfen. Dabei geht es vor allem um die Kohärenz der Regulierungen sowie die Transparenz und Nichtdiskriminierung der Lizenzierungssysteme und die Verhältnismäßigkeit der Lizenzierungsbedingungen.

„Es spricht gegen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Deutschland, dass bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten mehrere private Anbieter bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt haben“, so Creutzmann. Das Verbot von Poker- und Kasinospielen im Internet sei inkonsequent.

Die Begrenzung auf 20 Lizenzen für Sportwetten ist nach Auffassung des liberalen EU-Abgeordneten nicht zu rechtfertigen, vor allem wenn man bedenkt, dass knapp 100 geeignete Bewerbungen eingegangen sind. Die größte Inkohärenz besteht darin, dass Schleswig-Holstein unter seiner neuen Regierung dem Staatsvertrag beitreten wird, obwohl unter seinem bisherigen, liberaleren Glücksspielrecht bereits zwölf Sportwettlizenzen an private Anbieter vergeben wurden, die bis 2018 gültig sind.

Pressemitteilung der FDP im Europäischen Parlament

Kommission legt Aktionsplan zum Online-Glücksspiel vor

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. Oktober 2012

Das Online-Glücksspiel ist eine der am schnellsten wachsenden Dienstleistungstätigkeiten in der EU mit jährlichen Wachstumsraten von knapp 15% und jährlichen Einnahmen von schätzungsweise 13 Mrd. EUR im Jahr 2015. Es entwickelt sich parallel zu den raschen Fortschritten in der Online-Technologie. Die Online-Glücksspieldienste decken ein breites Spektrum an Glücksspielen ab, von Sportwetten über Poker und Kasinospiele bis hin zu Lotterien, und 6,8 Mio. Verbraucher nehmen an einer oder mehreren Arten von Online-Glücksspielen teil. Allerdings gibt es auch Tausende unregulierter Glücksspiel-Websites, oft von außerhalb der EU, zu denen die Verbraucher Zugang haben und die erhebliche Risiken, beispielsweise in Bezug auf Betrug und Geldwäsche, bergen.

Das Online-Glücksspiel in der EU ist geprägt durch unterschiedliche nationale Vorschriften. Ungeachtet ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten nämlich aus Gründen des Schutzes von Zielen des öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit Glücksspielen die Erbringung aller oder bestimmter Arten von Online-Glücksspieldienstleistungen einschränken oder begrenzen. Eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten überarbeitet derzeit ihre nationalen Vorschriften und Verfahren, um sich den anstehenden Herausforderungen zu stellen. Die größten regulatorischen, gesellschaftlichen und technischen Probleme können die Mitgliedstaaten jedoch nicht alleine lösen. Dies gilt insbesondere wegen der grenzübergreifenden Dimension des Online-Glücksspiels.

Heute stellt die Kommission einen Aktionsplan sowie eine Reihe von für die kommenden zwei Jahren geplanten Initiativen vor, durch die die Regulierung des Online-Glücksspiels klargestellt und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit angeregt werden sollen.

Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: "Die Verbraucher oder besser gesagt alle Bürgerinnen und Bürger müssen angemessen geschützt und Geldwäsche und Betrug verhindert werden, und im Sport müssen Spielabsprachen in Zusammenhang mit Sportwetten vermieden werden. Außerdem müssen die nationalen Vorschriften mit dem EU-Recht konform sein. Das sind die Ziele des heute verabschiedeten Aktionsplans."

Die wichtigsten Punkte der Mitteilung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Kommission schlägt keine EU-weit geltende Rechtsvorschrift zum Online-Glücksspiel vor, sondern eine Reihe umfassender Maßnahmen und gemeinsamer Schutzprinzipien.
Es steht den Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich frei, die Ziele ihrer Politik zum Online-Glücksspiel festzulegen, doch bildet die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine Voraussetzung für eine erfolgreiche EU-Politik zum Online-Glücksspiel. Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die Regulierung zu erleichtern. Dies wird zur Entwicklung eines gut regulierten, sichereren Online-Glücksspielsektors in der EU beitragen, wodurch wiederum verhindert wird, dass Verbraucher auf nicht regulierte Websites gelangen.
Kinder und andere gefährdete Gruppen bedürfen eines besonderen Schutzes, da 75% der EU-Bürger unter 17 Jahren das Internet nutzen. Die Kommission unterstützt daher die Entwicklung besserer Instrumente für eine wirksame Alterskontrolle und von Filtern für Online-Inhalte. Außerdem drängt sie auf eine verantwortungsvollere Werbung und ein verstärktes Bewusstsein der Eltern für die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren.

Neben dem Schutz Minderjähriger vor Glücksspielen besteht auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen Bürgern und Familien, die bereits unter den Folgen der Spielsucht (0,5-3 % der Bevölkerung) oder anderer Störungen in Zusammenhang mit Glücksspielen zu leiden hatten. Dafür werden wirksame Behandlungs- und Präventionsverfahren benötigt und ist ein besseres Verständnis der eigentlichen Ursachen erforderlich.

Ein weiteres zentrales Ziel ist die Prävention und Abschreckung von Betrug und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspiel. Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters können die einzelnen Mitgliedstaaten Betrugsbekämpfungsmechanismen nicht wirksam anwenden. Um das Problem von allen Seiten zu bekämpfen, brauchen wir einen Ansatz, bei dem EU, Mitgliedstaaten und Branche an einem Strang ziehen

Ein hohes Maß an Zusammenarbeit ist erforderlich, um vor allem die Integrität des Sports zu erhalten. Spielmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten widersprechen der Grundidee von Fairplay und sportlichem Wettbewerb. Zu ihrer Bekämpfung wird die Kommission einen rascheren Informationsaustausch, Mechanismen für Hinweisgeber (whistle-blowing) und insgesamt die Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretern, Betreibern und Regulierungsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene fördern, um die Integrität des Sports zu wahren und die Aufklärung und Sensibilisierung der Sportler zu verbessern.

Konkret wird die Kommission drei an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen zu folgenden Themen annehmen: i) gemeinsamer Verbraucherschutz, ii) verantwortungsvolle Glücksspielwerbung und iii) Prävention und Bekämpfung von Spielabsprachen in Zusammenhang mit Wetten.
Weitere Maßnahmen sehen unter anderem die Förderung des Benchmarking und der Prüfung von Werkzeugen der elterlichen Kontrolle, die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Prävention von Spielabsprachen vor.

Die Mitgliedstaaten werden ferner dringend aufgefordert, Erhebungen über Glücksspielstörungen durchzuführen und einschlägige Daten zu erfassen, die Weiterbildung von Richtern hinsichtlich Betrug und Geldwäsche in Verbindung mit Glücksspielen zu fördern und nationale Kontaktstellen für die Zusammenführung aller an der Bekämpfung von Spielabsprachen beteiligten Akteure einzurichten.

Hintergrund und nächste Schritte
Die heutige Mitteilung ist eine Folgemaßnahme der Konsultation zum Grünbuch, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurde (siehe IP/11/358).

Eine erste Sitzung der Expertengruppe zusammen mit den Mitgliedstaaten ist für Dezember 2012 geplant und 2013 wird die Kommission eine Konferenz der Beteiligten ausrichten.
Die Kommission wird die Durchführung des Aktionsplans und die in der gesamten EU erzielten Fortschritte zwei Jahre nach der Annahme dieser Mitteilung bewerten.

Ab dem heutigen Tag wird die Kommission Informationsersuchen an die Mitgliedstaaten richten, gegen die seit 2008 Vertragsverletzungsverfahren anhängig sind, um sich einen vollständigen, genauen und aktuellen Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei den nationalen Rechtsvorschriften zu verschaffen. Auch die Mitgliedstaaten, gegen die Beschwerden registriert wurden, werden um Informationen ersucht. Die Kommission geht davon aus, dass dank der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten die Probleme bei der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit dem bestehenden EU-Recht fristgerecht und zufriedenstellend gelöst werden.
Siehe auch MEMO/12/798

Weitere Informationen
Die Mitteilung und das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen sowie die Zusammenfassung der Antworten im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch sind auf der Website der Kommission abrufbar unter:

Montag, 22. Oktober 2012

Hans-Jörn Arp zum Glücksspielstaatsvertrag: Ministerpräsident Albig pokert hoch!

Pressemitteilung des CDU-Landtagsfraktion

Angesichts der heute (22. Oktober 2012) unter anderem in der „Welt“ gemeldeten Ankündigung von EU-Binnenmarktskommissar Michel Barnier, gegen jene Mitgliedsstaaten vorzugehen, deren nationale Gesetze im Wett-Bereich nicht mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes übereinstimmen, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, vor den negativen Folgen eines Vertragsverletzungsverfahrens für Schleswig-Holstein gewarnt:

„Bei einer mit dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag verbundenen Aufhebung unseres Glücksspielgesetzes droht neben den Schadenersatzklagen der benachteiligten Unternehmen nun auch ein Vertragsverletzungsverfahren. Für unser Land wird das richtig teuer. Damit ist einmal mehr klar: Ministerpräsident Albig pokert hoch“, erklärte Arp in Kiel.

Der Glücksspielexperte erinnerte daran, dass die EU-Kommission das von CDU undFDP beschlossene schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz ohne Beanstandung ratifiziert habe. Der Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer – dem die Regierung Albig nun beitreten wolle – sehe sich nach wie vor sieben Seiten mit kritischen Nachfragen der EU-Kommission gegenüber, die bislang unbeantwortet geblieben seien. In Kenntnis dieser Rechtslage habe die neue Landesregierung sich – getrieben vom SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner – darauf verständigt, dem brüchigen Vertrag beizutreten.

„Ministerpräsident Torsten Albig sollte sich die morgigen Ausführungen von EU-Kommissar Barnier sehr genau durchlesen und von EU-Rechtsexperten erläutern lassen“, empfahl Arp. Wenn Albig nach den Erfahrungen der letzten Jahre in dieser Frage immer noch auf den Rat des SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner setze, sei ihm nicht mehr zu helfen:

„Stegner hat schon als Innenminister Vorhaben in erster Linie nach der SPD-Parteidoktrin bewertet. Recht und Gesetz sind für den SPD-Landesvorsitzenden seit jeher nur nachgeordnete Kriterien“, so Arp.

Als offensichtlichste Fehler des Glücksspielstaatsvertrages nannte Arp die Begrenzung der Lizenzen für Wettanbieter auf 20, sowie die unterschiedslose Begründung des Glückspiel- und Wettmonopols mit der Suchtbekämpfung.

Wer Lotto „6 aus 49“ und Casinospiele mit der gleichen Begründung monopolisiere, der dürfe sich nicht wundern, wenn die Begründung und damit auch das Monopol vor den Gerichten zerlegt würden. Und wer nicht mehr als 20 Lizenzen vergeben wolle, der müsse stichhaltig begründen, weshalb die 21. im Vergleich zu 20. so gefährlich sei, dass ausgerechnet diese nicht mehr vergeben werden darf:

„All das ist seit vielen Jahren bekannt. All das wird trotz zahlreicher Gerichtsurteile seit ebenso vielen Jahren von den anderen 15 Bundesländern ignoriert. Deshalb hat die CDU-geführte Landesregierung diesen Unsinn in Schleswig-Holstein beendet. Wenn Ministerpräsident Albig jetzt auf Anweisung seines SPD-Landesvorsitzenden Stegner blindlings diesen Unsinn fortsetzt, trägt er für die Konsequenzen allein die Verantwortung“, so Arp abschließend.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
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E-Mail: info@cdu.ltsh.de
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