In seiner Rede zum Top 2 (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
“Die hier geführte Debatte ist einer Demokratie wahrlich nicht würdig und nicht länger zu ertragen: Die Regierungsfraktionen beleidigen andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Abgeordnete anderer Parteien, weil sie eine andere Meinung vertreten, und die deutsche sowie die europäische Rechtsprechung.”
Kubicki stellte in der Debatte klar, dass andere politische Mehrheiten entgegen den Aussagen Dr. Ralf Stegners – nicht automatisch zur Folge hätten, dass damit auch rechtliche Grundsätze aufgehoben würden. Dies sei möglicherweise in Diktaturen der Fall, nicht aber in Deutschland oder der Europäischen Union.
“Der Bundesgerichtshof hat heute vier Fragen zum deutschen Glücksspielrechtan den Europäischen Gerichtshof zur Klärung gesandt. Darin geht es im Wesentlichen um Fragen zur Inkohärenz. Die Vereinbarkeit der geltenden Rechtslage in Deutschland mit europäischem Recht soll geprüft werden. Wie künftig im gleichen Rechtsraum Online-Glücksspiele verboten und zugleich erlaubt sein sollen, lässt sich weder rechtlich noch logisch erklären.”
Quelle: FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
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