Montag, 1. Juli 2013

ZAW: Ein Jahr Staatsvertrag Glücksspiel: Glücksspielwerbung unter Zensurbedingungen

BERLIN - Ein Jahr nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrags zieht der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW Bilanz – und sieht seine Kritik und Befürchtungen bei der Werberegulierung bestätigt: Der seit Anfang des Jahres obligatorische Genehmigungsvorbehalt für TV- und Internetwerbung habe bei den werbenden Unternehmen zu weitreichender Rechtsunsicherheit und erheblicher Verunsicherung geführt. „Die praktischen Erfahrungen mit der Werberichtlinie demonstrieren: Das unpraktikable und verfassungswidrige Zensurverfahren behindert zentrale Instrumente zur Marktkommunikation der Anbieter von Glücksspieldienstleistern und macht sie teilweise unmöglich“, sagte ein Sprecher des ZAW.
 
Der Hintergrund: Die Bundesländer mussten ihr Monopol aus dem alten Glücksspiel-Staatsvertrag streichen, um nicht mit EU-Recht zu kollidieren. Entsprechend sieht der im Juli 2012 in Kraft getretene Staatsvertrag die Öffnung des Markts auch für private Anbieter vor. Um das Ziel des Staatsvertrags, die Eindämmung des unregulierten Schwarzmarkts durch einen funktionierenden legalen Glücksspielmarkt zu erreichen, sollten zudem die vorherigen Totalverbote für die Werbung der Anbieter liberalisiert werden.

„Damit das Spielverhalten der Bevölkerung in legale, sichere Bahnen gelenkt wird, bedarf es einer effektiven und verantwortlichen Marktkommunikation. Das ist unstreitig. Die Anbieter haben sich weitreichenden selbstregulativen Beschränkungen für die Inhalte und Aussagen ihrer Marktkommunikation über den Deutschen Werberat unter-worfen. Die zuständigen Länder haben ihre Hausaufgaben aber nicht erfüllt“, stellt der ZAW fest. Die Liste der Fehlleistungen und Versäumnisse ist nach der Analyse des Dachverbands der Werbewirtschaft lang: Das Vergabeverfahren für Sportwettenlizenzen, angesiedelt beim hessischen Innenministerium, sei immer noch nicht abgeschlossen. Seriöse Anbieter würden durch den mittlerweile mehrmonatigen Verzug immer noch vom legalen Markt ausgeschlossen und können rechtmäßig nicht werben. Für diejenigen Marktteilnehmer, die legale Glücksspielprodukte anbieten und bewerben wollen, sind die Bedingungen der Werberichtlinie in weiten Teilen unbrauchbar - insbesondere das Vorabgenehmigungsverfahren für Internet- und TV-Werbung.

„Nach unseren Gesprächen mit den Marktbeteiligten“, so Bernd Nauen, Geschäftsführer des ZAW, „müssen wir feststellen, dass auch die so genannte Rahmenerlaubnis für TV- und Internetwerbung nichts an dem Zensurvorwurf ändert und in praktischer Hinsicht sogar als Verschlimmerung einzustufen ist.“ Erlaubnisse, soweit sie bislang überhaupt erteilt wurden, bestünden größtenteils aus Wiederholungen und Paraphrasierungen der abstrakten Vorgaben der Werberichtlinie. Sie würden mit unpräzisen Nebenbestimmungen angereichert und können auch noch nachträglich durch weitere beschränkt werden. Dadurch entstünde tiefgreifende Rechtsunsicherheit. „Es ist nicht vorhersehbar, wie in der praktischen Umsetzung geworben werden darf. Steuerung und Kontrolle durch die Verhängung behördlicher Damoklesschwerter sind typische Merkmale staatlicher Zensur“, so Nauen. Einhelliges Resümee der Branchenvertreter ist daher, dass man mit dem Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen praktischen Umsetzung durch die Werberichtlinie nicht leben könne und eine Überarbeitung, so wie vom ZAW vorgeschlagen, dringend benötigt werde. Nur hierdurch könne eine effektive Kanalisierung der Nachfrage in Richtung des legalen Markts erreicht werden.

Die ZAW-Bestandsaufnahme entspricht auch der Ansicht der Europäischen Kommission. Brüssel hat bereits im Dezember 2012 in einer ausführlichen Stellungnahme erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorabgenehmigungsverfahrens für Werbung in Internet und TV angemeldet. Die nunmehr vorliegenden praktischen Erfahrungen bestätigen die Auffassung der Kommission. Der ZAW fordert die zuständigen Minister und Staatskanzleien der Bundesländer daher nochmals auf, rechtlich einwandfreie und praktikable Bedingungen für die Glücksspielwerbung zu verabschieden. Entsprechende Vorschläge liegen den Bundesländern vor.

Quelle: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)

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