Aus der ZAK-Pressemitteilung 06/2013:
Wegen Verstößen gegen die Glücksspielsatzung haben die
Medienanstalten gegen den TV-Sender FTL (Köln) eine Beanstandung
ausgesprochen. In zwei Quizsendungen im Februar und März 2013 hatte es
die Veranstalterin „Farhad Television Live GmbH“ versäumt, Hinweise zur
Auflösung von Quizfragen, zum Auswahlverfahren von Anrufern und andere
Erläuterungen zu geben. So fehlte etwa auch der Hinweis darauf, dass
Gewinne nicht an Minderjährige ausgeschüttet werden dürfen. Dies
beschloss die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am 6. August
in Erfurt.
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