Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Kiel, 9. April 2014 - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster, zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 11,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen an die FLUXX GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der mybet Holding SE, verurteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Westlotto bleibt die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Urteilsbegründung beim Bundesgerichtshof Beschwerde über die Nichtzulassung einzureichen.
Das Urteil zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter ein langwieriges Verfahren. mybet hatte 2008 Klage auf Schadensersatz wegen der illegalen, kartellsrechtswidrigen Boykottierung ihres Geschäfts durch den Deutschen Lotto- und Totoblock eingereicht. Die staatlichen Lottogesellschaften hatten die damals noch unter "JAXX" firmierende mybet-Tochter daran gehindert, die Vermittlung von Lotto-Produkten in Tankstellen und Supermärkten zu vermarkten. Daraufhin musste dieses Erfolg versprechende Geschäft aufgegeben werden. Das Gericht sprach der FLUXX GmbH nun Schadenersatz für entstandene Kosten und entgangene Gewinne zu. Bei derBemessung des Schadensersatzes ist das Gericht sogar über den ursprünglich von der FLUXX GmbH beantragten Mindestschadensersatz hinausgegangen.
Kontakt:
mybet Holding SE
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (40) 85 37 88 30
Mail stefan.zenker@mybet.com
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen