Dienstag, 3. Juni 2014

Lotto informiert: Lotto Niedersachsen behält Recht

Wettbewerbszentrale unterliegt im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle
 
Hannover. Lotto Niedersachsen behält auch vor dem Oberlandesgericht Celle Recht im Streit gegen die Wettbewerbszentrale.
 
Die Wettbewerbszentrale hatte Lotto Niedersachsen abgemahnt und auf Unterlassung wettbewerbs- und kartellrechtswidriger Handlungen durch die für den Deutschen Lotto- und Totoblock betriebenen Internetplattform lotto.de verklagt. Nach dem Landgericht Hannover urteilte nun auch das Oberlandesgericht Celle in der Berufungsverhandlung zugunsten von Lotto Niedersachsen. Der Senat des Oberlandesgerichts Celle stellt in seinem Urteil fest, dass durch die Serviceplattform lotto.de keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliegt.
 
Die wichtigsten Leitsätze des Urteils in Kürze:
  1. Für die Internetseite lotto.de sind wirksame und inhaltlich ausreichende glücksspielrechtliche Erlaubnisse erteilt. Deshalb stellt die Seite keinen Wettbewerbsverstoß dar.
  2. Das Regionalitätsprinzip schließt gegenwärtig und absehbar auch künftig einen Angebotswettbewerb der Landeslottogesellschaften aus. Damit wird durch lotto.de auf diesem Angebotsmarkt keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt.
  3. Aufgrund der ordnungsbehördlichen Genehmigungspraxis ist die bundeslandübergreifende gewerbliche Spielvermittlung unzulässig. Demnach existiert auch nicht ein einheitlicher bundesweiter Nachfragemarkt für gewerbliche Spielvermittlung, sondern es bestehen 16 landesweite Einzelmärkte mit jeweils nur einem Nachfrager, also ohne Nachfragewettbewerb. Daher kann auch hier durch lotto.de keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt werden. Im Gegenteil wird durch lotto.de der sonst bestehende Nachteil regional beschränkter Vertriebsangebote überwunden und der Nachfragewettbewerb um bundesweite Vertriebsplattformen sogar verstärkt.

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