Mittwoch, 3. September 2014

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Sportwettenlizenzvergabe: Hessen hat das Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages eingeräumt – jetzt muss Ministerpräsident Albig das Schleswig-Holsteinische Modell durchsetzen

Nach dem Eingeständnis des Hessischen Innenministeriums, wonach der Glücksspielstaatsvertrag das Ziel nicht befördert, das illegale Sportwettenspiel einzudämmen, haben der schleswig-holsteinische Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp und der FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki Ministerpräsident Torsten Albig aufgefordert, nun das Schleswig-Holsteinische Modell auf Bundesebene durchzusetzen:

„Das Bundesland, das vom Glücksspielkollegium mit der Vergabe der 20 Konzessionen beauftragt wurde, hat die Fahnen gestreckt. Deutlicher als der Hessische Innenminister in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verfahrensgestaltung und Verfahrensdauer (Drucksache 19/446) kann man das Scheitern dieses Vertrages nicht formulieren“, erklärte Arp heute (03. September) in Kiel.

In der Drucksache heißt es (auf Seite 3):

„Die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen hat sich als höchst kompliziert, streitanfällig und langwierig erwiesen. Vor allem hat es jedoch das Ziel nicht befördert, das illegale Sportwettenspiel einzudämmen, sondern im Gegenteil diesem Ziel geschadet. Durch das aufwendige, außerordentlich zeitintensive und juristisch vielfach angegriffene System der begrenzten Konzession wird zwischenzeitlich das Sportwettenspiel im illegalen Bereich immer umfangreicher, ohne dass hiergegen ernsthaft eingeschritten werden kann.“

„Mir tun die hessischen Beamten nur noch leid. Sie versuchen seit mehr als zwei Jahren im Auftrag der 16 Bundesländer vergeblich, diesen Unsinn rechtmäßig umzusetzen. Aber das ist offenkundig unmöglich“, erklärte Kubicki.

Das Hessische Innenministerium habe bereits im Juli verkündet, dass es für die nun zum 18. September beabsichtigte Vergabe der 20 Konzessionen Klagen der 21 unterlegenen Bewerber erwartet. Damit werde die Lizenzvergabe noch einmal verzögert.

Aus diesem Grund sei auch der bereits zuvor verschobene Evaluationstermin für den November nicht zu halten.

„Wie wollen die Ministerpräsidenten einen Vertrag bewerten, wenn sie nach über zwei Jahren noch nicht einmal Lizenzen vergeben können?“, fragte der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef.

Die Antwort des hessischen Innenministeriums bestätige alle von den Ministerpräsidenten in den Wind geschlagenen Warnungen.

„Der Glücksspielstaatsvertrag ist nur ein Konjunkturprogramm für illegale Anbieter. Wir haben von Anfang an gesagt, dass damit kein besserer Spielerschutz erreicht wird“, so Arp.
Arp und Kubicki forderten die Ministerpräsidenten einmal mehr auf, nun endlich das Modell Schleswig-Holsteins zu übernehmen:

„Unser Weg ist einfacher, von den ehrlichen Anbietern akzeptiert, bekämpft die Illegalen und die Geldwäsche und ist von der EU-Kommission geprüft worden. Er funktioniert, schützt die Spieler und sorgt für staatliche Einnahmen.“

Die Fraktionen von CDU und FDP unterstützten ausdrücklich die Position der Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag. Diese sprechen sich dafür aus, nicht nur die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen aufzuheben und durch qualitative Elemente der Konzessionsvergabe zu ersetzen, sondern dieses Prinzip auch auf Casinospiele und Poker auszuweiten:

„Damit unterstützen die hessischen Grünen praktisch unser Schleswig-Holsteinisches Modell. Die Grünen in Schleswig-Holstein täten gut daran, diesem vernünftigen Vorschlag zu folgen.“

Link zur Antwort der Hessischen Landesregierung: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/6/00446.pdf

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