Freitag, 13. Februar 2015

Unzutreffende Aussagen von Lotto Baden-Württemberg: Glücksspielstaatsvertrag nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht europarechtskonform

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie berichtet, hatte das Staatsunternehmen LOTTO Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vom 10. Februar 2014 den Eindruck erweckt, dass die Europäische Kommission die deutschen Glücksspielregelungen derzeit als europarechtskonform einschätze und deswegen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt habe, siehe http://www.presseportal.de/pm/110923/2946492/gluecksspiel-eu-kommission-stellt-verfahren-gegen-deutschland-ein.

Nunmehr verweist das Staatsunternehmen LOTTO Baden-Württemberg auf die Einstellung zweier Vertragsverletzungsverfahren, siehe http://www.isa-guide.de/isa-casinos/articles/122997.html . Hierzu gibt es allerdings keine Meldung der Kommission. Zutreffend ist die Aussage der Kommission auf Anfrage eines britischen Journalisten, dass in der letzten Zeit („recently“) keine Vertragsverletzungsverfahren geschlossen worden seien. Die Schließung dieser Uralt-Verfahren aus den Jahren 2003 und 2007 erfolgte vielmehr vor mehr als einem halben Jahr noch unter der Barroso-Kommission, haben also keinen wirklichen Neuigkeitswert. Diese beiden alten Verfahren betrafen eine längst überholte Sach- und Rechtslage, nämlich den bis 2007 geltenden Lotteriestaatsvertrag und den bereits zum Jahresende 2011 ausgelaufenen alten Glücksspielstaatsvertrag 2008. Entgegen der LOTTO-Pressemitteilung ergibt sich daraus nicht, dass die nationalen Regelungen europarechtskonform seien.

Eine Aussage zu der aktuellen, seit dem 1. Juli 2012 geltenden Rechtslage lässt sich aus der Schließung dieser alten Verfahren daher nicht ernsthaft herleiten, wie es LOTTO Baden-Württemberg glauben machen will. Es ergibt sich daraus auch keine Bestätigung des Glücksspielstaatvertrags Vielmehr hat die Kommission dem anfragenden britischen Journalisten ausdrücklich bestätigt, dass sie die Glücksspielregelungen in Deutschland weiter untersucht. Wie berichtet, hatte die Kommission in dem Vorlageverfahren Ince (Rs. 336/14) die deutsche Sach- und Rechtslage nach dem derzeit geltenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 keineswegs als mit Europarecht vereinbar beurteilt, siehe http://wettrecht.blogspot.de/2015/02/eugh-verfahren-ince-europaische.html.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen