Parlamentarische Anfragen | |||||||||
11. März 2015 |
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Antwort von Frau Bieńkowska im Namen der Kommission | |||||||||
Die Kommission wird die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland weiterhin genau überwachen. Auch die geänderte Regelung für Sportwetten ist Gegenstand dieser laufenden Beurteilung. Der Kommission ist bekannt, dass das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen an Anbieter von Sportwetten derzeit noch im nationalen Rechtsmittelsystem überprüft wird. Dieses Vergabeverfahren wird im Rahmen einer Gesamtbewertung untersucht, die Aufschluss darüber geben soll, ob die Ziele des Allgemeininteresses, mit denen die Beschränkungen in den deutschen Glücksspielbestimmungen gerechtfertigt werden, in kohärenter und systematischer Weise erreicht werden, wie gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt (siehe das jüngst ergangene Urteil vom 30. April 2014, Pfleger, C-390/12, Randnr. 43). ___
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