Donnerstag, 25. Juni 2015

Glücksspielstaatsvertrag: Anbieter von Sportwetten müssen Mindeststandards bei Suchtprävention und Jugendschutz erfüllen

Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag vom 25. Juni 2015

DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass der Zugang zum Sportwettenmarkt an qualitative Bedingungen geknüpft wird und nicht eine willkürlich festgelegte Anzahl an Wettanbietern Konzessionen erhält. „Die Beschränkung der Konzessionen auf 20 Anbieter war für uns noch nie einleuchtend“, erläutert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Wir unterstützen die Bemühungen der Landesregierung, den Glücksspielstaatsvertrag der Länder entsprechend zu ändern.“ Entscheidend für eine Konzession sollten nach Ansicht der GRÜNEN beispielsweise Kriterien bei Spieler- und Jugendschutz und Suchtprävention sein.

Der EuGH hatte 2010 festgestellt, dass die deutschen Regelungen das Glücksspiel nicht kohärent und systematisch begrenzen. „Der Glückspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form setzt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nicht um. Auch deshalb unterstützen wir die Bestrebungen der Landesregierung, den Glücksspielstaatsvertrag zu verändern und haben das auch entsprechend im Koalitionsvertrag festgehalten.“

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