Mittwoch, 16. März 2016

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: „Glücksspiel in Deutschland in geregelte Bahnen leiten“

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. März 2016 

Land Hessen legt Entwurf für neuen Glücksspielstaatsvertrag vor

Die Hessische Landesregierung hat einen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vorgelegt. „Wir wollen mit unseren Vorschlägen die Glücksspielregulierung in Deutschland wieder in geregelte Bahnen leiten. Die Ziele des bestehenden Vertrags können in der jetzigen Situation nicht erreicht werden. Wir befinden uns zurzeit aufgrund von Klagen und fehlenden Regulierungsmöglichkeiten in einer Sackgasse. Der hessische Entwurf schafft einen transparenten, diskriminierungsfreien und vor allem europarechtskonformen Rahmen. Er beendet einen Schwebezustand, in dem die Lösungen für bekannte Schwächen des alten Vertragswerks in die Zukunft verschoben werden. Es ist Zeit für einen Neustart“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth. Die gesetzgeberische Intention, wie Jugendschutz, Bekämpfung der Spielsucht und die Sicherstellung des Verbraucherschutzes der Spieler sei mit dem geltenden GlüStV nicht erreicht worden und könnten auch nicht mit punktuellen Änderungen erreicht werden.

„Die Blockadesituation, die sich bei der bis heute nicht möglichen Ausgabe von Sportwettenkonzessionen ergeben hat, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Anbietern von Sportwetten können bei den wichtigen Zielen des Staatsvertrags wie Bekämpfung von Spielsucht, Verbraucher- oder Jugendschutz deshalb bis heute nicht in die Pflicht genommen werden. Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Länder aufgrund von Uneinigkeit untereinander nicht die Regeln durchsetzen können, auf die sie sich selbst geeinigt haben. Wir können aufgrund dieses Schwebezustands keine Anbieter vom Markt nehmen, die sich nicht an die Spielregeln halten – eine für unseren Rechtsstaat unhaltbare Situation. Deshalb müssen wir mit einem neuen Staatsvertrag einen freien aber durchsetzbar regulierten Markt schaffen“, betonte der Minister.

Der „Entwurf eines Staatsvertrages zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland und zur Errichtung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde“ liegt nunmehr allen Bundesländern vor und wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März 2016 beraten. „Mit unseren Vorschlägen wird das staatliche Lotteriemonopol nicht angetastet. Es bleibt den Ländern zur Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere zur effektiven Manipulations- und Betrugsprävention, vorbehalten. Den Gefahren für Manipulation bei der Lotterie müssen wir begegnen, indem das Anbietermonopol bei den Ländern verbleibt“, unterstrich Beuth. Mit der Gründung einer eigenen Länderanstalt würde zudem ein zentraler Ansprechpartner für das Glücksspiel in Deutschland geschaffen. „Außerdem versetzen wir uns in die Lage, den Online-Markt effektiv zu überwachen. Die Länderanstalt wird auch mehr Effizienz bei der Erlaubniserteilung bringen und einen wichtige Beitrag für einen besseren Spielerschutz in der Bundesrepublik leisten“, so der Innenminister.

Bereits im Oktober 2015 hatte Hessen fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ vorgelegt. Sie sind die Grundlage für den Entwurf eines neuen Staatsvertrags, der von den Ländern beschlossen werden soll.

Die wichtigsten Punkte:

Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet: „Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen – der hessische Vorschlag beendet diesen Zustand“, betonte der Innenminister. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen – bei maximalem Spielerschutz. Der entstandene Schwarzmarkt soll in einen legalen und unter Aufsicht stehenden Markt überführt werden. Um die bislang illegalen Anbieter der Steuer zuzuführen, muss der Bund einen entsprechenden Steuertatbestand schaffen. Bis dies geschieht, können die Länder nach dem neuen Vertragswerk eine Glücksspielabgabe erheben.

Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen: „Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, darf Glücksspiel anbieten. Wir senken damit nicht die Standards an Spieler- oder Jugendschutz, sondern bewerten in jedem Einzelfall die Qualität eines Angebots“, erläuterte der Minister. Die Beschränkung der auszugebenden Sportwettenkonzessionen haben verdeutlicht, dass eine quantitative Beschränkung der Anbieter dem Markt nicht gerecht wird und unterlegene Bewerber mit einer Klagewelle das Verfahren zu Stillstand bringen. Der neue Vertragsentwurf zielt auf eine Kanalisierung des bisherigen Schwarzmarktes in ein qualitativ besseres, reguliertes Angebot ab und wird den Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz entscheidend verbessern. Zudem kann die Erlaubniserteilung nicht mehr durch unterlegene Bewerber gerichtlich unterbunden werden, sodass auch ein Vollzug gegen illegale Anbieter uneingeschränkt möglich wird.

Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro: Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Die Möglichkeit, bei Bedarf und entsprechendem Bonitätsnachweis auch höhere Beträge zu spielen und das Limit entsprechend anzupassen, soll bestehen bleiben. Auch die bisherigen Vorgaben für Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung werden vereinfacht, um Spielern den Zugang zum geregelten Internetangebot nicht unnötig zu erschweren.

Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts: Nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des ZDF soll eine rechtlich selbständige, gemeinsame Anstalt der Länder gegründet werden. Sie wird die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Glücksspielkollegiums ausräumen. „Zentrales politisches Steuerungsorgan bleibt ein durch die Länder besetzter Länderverwaltungsrat, der jedoch anders als das Glücksspielkollegium in die innere Verfasstheit der Anstalt integriert ist“, erklärte Peter Beuth. Die Rechtsaufsicht kann laut Entwurf durch die Hessische Landesregierung ausgeübt werden, wobei auch eine turnusmäßige Rotation durch die Länder denkbar wäre. Die Anstalt zentralisiert die bisher in den ländereinheitlichen Verfahren aufgeteilten Zuständigkeiten, wie die Erlaubnisvergabe für Sportwetten, Pferdewetten im Internet, Online-Casino und Online-Poker, Werbeerlaubnisse im Internet sowie den Betrieb und die Verwaltung des Sperrsystems OASIS.

Bundesweite zentrale Sperrdatei / Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei: „Wir benötigen eine echte, bundesweite, alle Spielformen übergreifende Sperrdatei. Das leistet unser Entwurf und schafft ebenso eine Rechtsgrundlage für den umfassenden Anschluss von Spielhallen“, betonte der Innenminister. Damit wird ein maßgeblicher Aspekt des Spielerschutzes realisiert und der bislang lückenhaft gebliebene Schutz für gesperrte Spieler im Automatenspiel vollständig realisiert. Eine Sperre ist künftig über alle Glücksspielarten und -veranstalter grundsätzlich einheitlich wirksam, soweit diese zur Abfrage verpflichtet sind.

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