Freitag, 20. Mai 2016

Innenminister Peter Beuth:„Glücksspielstaatsvertrag muss geändert werden“

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 19. Mai 2016

Innenminister verdeutlicht Handlungsbedarf bei Glücksspielregulation

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist in seiner jetzigen Fassung gescheitert. Das hat Innenminister Peter Beuth im Hessischen Landtag bekräftigt. „Punktuelle Änderungen an dem bestehenden Vertragswerk, wie sie einige Länder derzeit favorisieren, werden die Geburtsfehler nicht heilen“, unterstrich der Minister. Die derzeitige Blockadesituation bei den Sportwetten mache das Dilemma überdeutlich. „Bis heute konnte keine einzige Erlaubnis ausgegeben werden, weil der bestehende Staatsvertrag eine Konzessionierung nach quantitativen Gesichtspunkten vorsieht. Die Beschränkung der Anbieter wird dem Markt nicht gerecht und unterlegene Bewerber haben mit einer Klagewelle das Verfahren zum Stillstand gebracht. Das hat dazu geführt, dass die wichtigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags wie die Bekämpfung von Spielsucht sowie der Verbraucher- oder Jugendschutz nicht durchgesetzt werden können. Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, soll auch Sportwetten anbieten dürfen, deshalb müssen qualitative Maßstäbe angelegt werden“, so Peter Beuth.

Eine Erhöhung der Konzessionen von 20 auf 30 oder 40 löse das Problem nicht, weil unterlegene Bewerber weiterhin gegen eine derartig willkürliche Beschränkung klagen könnten. Zumal es schon heute 79 Sportwettanbieter in Deutschland gebe, die Steuern bezahlen. Die Hessische Landesregierung habe ihre erheblichen Bedenken an dem zurzeit auf Länderebene diskutierten Änderungsentwurf des GlüStV deutlich gemacht – zuletzt auf der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien in der vergangenen Woche. „Das Land Hessen kann und wird nur Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags zustimmen, wenn die drängendsten Schwächen beseitigt werden. Dazu gehört als erstes die Aufhebung der quantitativen Beschränkung bei den Sportwetten, aber ebenso Reformen beim Glücksspielkollegium oder eine bundesweite und spielformübergreifende Sperrdatei. Sollten unsere Änderungsvorschläge ungehört bleiben, wird Hessen ein eigenes Glücksspielgesetz einführen müssen“, sagte Peter Beuth.

Sportwetten sind zurzeit in Deutschland möglich, ohne dass dabei die Anbieter in die Pflicht genommen werden können, wenn es um die Bekämpfung von Spielsucht, Verbraucher- oder Jugendschutz geht. „Und das sind die wichtigsten Ziele des bestehenden Glücksspielstaatsvertrags. Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Länder aufgrund von Uneinigkeit untereinander nicht die Regeln durchsetzen können, auf die sie sich selbst geeinigt haben. Deshalb muss ein ganzheitlicher Ansatz her, wie ihn Hessen mit seinen Leitlinien und dem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt hat. Hessen kann und wird sich nicht in einen erkennbar rechtswidrigen Staatsvertrag zwingen lassen“, betonte Peter Beuth.

Der „Entwurf eines Staatsvertrages zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland und zur Errichtung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde“ wurde den Ländern im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März 2016 präsentiert. „Mit unseren Vorschlägen wird das staatliche Lotteriemonopol nicht angetastet. Es bleibt den Ländern zur Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere zur effektiven Manipulations- und Betrugsprävention, vorbehalten. Den Gefahren für Manipulation bei der Lotterie müssen wir begegnen, indem das Anbietermonopol bei den Ländern verbleibt“, unterstrich Beuth. Mit der Gründung einer eigenen Länderanstalt würde zudem ein zentraler Ansprechpartner für das Glücksspiel in Deutschland geschaffen. „Außerdem versetzen wir uns in die Lage, den Online-Markt effektiv zu überwachen. Die Länderanstalt wird auch mehr Effizienz bei der Erlaubniserteilung bringen und einen wichtige Beitrag für einen besseren Spielerschutz in der Bundesrepublik leisten“, erklärte der Innenminister damals.

Bereits im Oktober 2015 hatte Hessen fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ vorgelegt. Sie sind die Grundlage für den Entwurf eines neuen Staatsvertrags, der von den Ländern beschlossen werden soll. Die wichtigsten Punkte:
  • Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet: „Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen – der hessische Vorschlag beendet diesen Zustand“, betonte der Innenminister. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen – bei maximalem Spielerschutz. Der entstandene Schwarzmarkt soll in einen legalen und unter Aufsicht stehenden Markt überführt werden. Um die bislang illegalen Anbieter der Steuer zuzuführen, muss der Bund einen entsprechenden Steuertatbestand schaffen. Bis dies geschieht, können die Länder nach dem neuen Vertragswerk eine Glücksspielabgabe erheben.
  • Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen: „Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, darf Glücksspiel anbieten. Wir senken damit nicht die Standards an Spieler- oder Jugendschutz, sondern bewerten in jedem Einzelfall die Qualität eines Angebots“, erläuterte der Minister. Die Beschränkung der auszugebenden Sportwettenkonzessionen haben verdeutlicht, dass eine quantitative Beschränkung der Anbieter dem Markt nicht gerecht wird und unterlegene Bewerber mit einer Klagewelle das Verfahren zu Stillstand bringen. Der neue Vertragsentwurf zielt auf eine Kanalisierung des bisherigen Schwarzmarktes in ein qualitativ besseres, reguliertes Angebot ab und wird den Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz entscheidend verbessern. Zudem kann die Erlaubniserteilung nicht mehr durch unterlegene Bewerber gerichtlich unterbunden werden, sodass auch ein Vollzug gegen illegale Anbieter uneingeschränkt möglich wird. 
  • Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro: Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Die Möglichkeit, bei Bedarf und entsprechendem Bonitätsnachweis auch höhere Beträge zu spielen und das Limit entsprechend anzupassen, soll bestehen bleiben. Auch die bisherigen Vorgaben für Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung werden vereinfacht, um Spielern den Zugang zum geregelten Internetangebot nicht unnötig zu erschweren. 
  • Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts: Nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des ZDF soll eine rechtlich selbständige, gemeinsame Anstalt der Länder gegründet werden. Sie wird die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Glücksspielkollegiums ausräumen. „Zentrales politisches Steuerungsorgan bleibt ein durch die Länder besetzter Länderverwaltungsrat, der jedoch anders als das Glücksspielkollegium in die innere Verfasstheit der Anstalt integriert ist“, erklärte Peter Beuth. Die Rechtsaufsicht kann laut Entwurf durch die Hessische Landesregierung ausgeübt werden, wobei auch eine turnusmäßige Rotation durch die Länder denkbar wäre. Die Anstalt zentralisiert die bisher in den ländereinheitlichen Verfahren aufgeteilten Zuständigkeiten, wie die Erlaubnisvergabe für Sportwetten, Pferdewetten im Internet, Online-Casino und Online-Poker, Werbeerlaubnisse im Internet sowie den Betrieb und die Verwaltung des Sperrsystems OASIS. 
  • Bundesweite zentrale Sperrdatei / Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei: „Wir benötigen eine echte, bundesweite, alle Spielformen übergreifende Sperrdatei. Das leistet unser Entwurf und schafft ebenso eine Rechtsgrundlage für den umfassenden Anschluss von Spielhallen“, betonte der Innenminister. Damit wird ein maßgeblicher Aspekt des Spielerschutzes realisiert und der bislang lückenhaft gebliebene Schutz für gesperrte Spieler im Automatenspiel vollständig realisiert. Eine Sperre ist künftig über alle Glücksspielarten und -veranstalter grundsätzlich einheitlich wirksam, soweit diese zur Abfrage verpflichtet sind.

Der Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag steht unter https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/gluecksspiel-deutschland-geregelte-bahnen-leiten zum Download zur Verfügung.

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