Montag, 12. September 2016

Hessisches Innenministerium: Sportwettanbieter können ab sofort Duldungsverfügungen beantragen

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport

Innenminister Peter Beuth: „Dieser Schritt dient dem Schutz der Spieler“

Sportwettanbieter in hessischen Wettvermittlungsstellen und im Internet haben ab sofort die Möglichkeit, eine Duldung für ihr Angebot zu erhalten. „Unsere Entscheidung, das bis heute formell illegale Sportwettangebot zu dulden, dient in erster Linie dem Schutz der Spieler. Der Wildwuchs von nicht regulierten Anbietern in den Städten und im Internet kann so eingedämmt werden. Duldungsverfügungen lösen aber nicht das bundesweite Problem bei den Sportwettenkonzessionen oder die grundlegenden Änderungsbedarfe beim gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag. Es ist ein Weg im Verwaltungsvollzug, um endlich die ‚schwarzen Schafe‘ von seriösen Anbietern zu trennen“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Das ursprünglich im Glückspielstaatsvertrag der Länder vorgesehene Konzessionsverfahren für maximal 20 Anbieter ist aufgrund einer Klagewelle unterlegener Anbieter in absehbarer Zeit nicht zu Ende zu bringen. „Ohne Duldungsverfügungen wären wir weiterhin nicht in der Lage, Anbieter zu Einhaltung der Regeln bei Jugend- oder Spielerschutz zu verpflichten. Die Glücksspielregulierung in Deutschland befindet sich nach wie vor in einer Sackgasse“, so Peter Beuth. Solange die Rahmenbedingungen nicht geändert würden, werde sich das Konzessionsverfahren weiter vor den Gerichten festfahren. Zuletzt wurde dem Hessischen Innenministerium mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 16.10.2015 (Urteil 8B 1028/15) bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt, Sportwettkonzessionen zu erteilen. Der Minister machte erneut darauf aufmerksam, dass Hessen bereits seit geraumer Zeit konkrete Vorschläge zur Errichtung eines geordneten Glücksspielmarktes gemacht habe, die von den anderen Ländern jedoch bis heute nicht aufgegriffen worden seien.

Um den Sportwettmarkt sowohl im ortsgebundenen, „terrestrischen“ Bereich als auch im Internet in geordnete Bahnen zu lenken und dabei vor allem dem Schutz der Spieler gerecht zu werden, hat sich das Land entschieden, an interessierte Sportwettanbieter Duldungsverfügungen für Hessen zu erlassen. Diese Duldungsverfügungen können von allen interessierten Anbietern sowohl für den Online-Sportwettmarkt als auch für den terrestrischen Sportwettmarkt beantragt werden – mit auf Hessen beschränkter Geltung. Entsprechende Informationen, sowie die Voraussetzungen hierfür stehen auf den Webseiten des Innenministeriums sowie der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zur Verfügung.

Die Voraussetzungen für eine Duldung finden sich hier.

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