Das Verwaltungsgericht Wien hat mit Beschluss vom 12.07.2016 ausgesprochen, dass der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, in einem Konzessionserteilungsverfahren, welches seit 08.04.2014 anhängig war, ohne gesetzliche Grundlage die Vorlage diverser Unterlagen und Urkunden gefordert hat. Das Verwaltungsgericht Wien hat den in diesem Verfahren ergangenen für die Antragstellerin negativen Bescheid der MA 36 behoben und ausgeführt, dass sich aus dem seinerzeit aktuellen Gesetzeswortlaut keinerlei Hinweis darauf ergibt, welche allfälligen Unterlagen einem Konzessionsantrag beizuschließen sind.
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