Freitag, 28. Oktober 2016

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag

- Die Regierungschefs der Länder haben sich über Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag verständigt.

- Die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten von 20 soll aufgehoben werden. Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden.

- Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten näher zu prüfen und zu berichten, wie der Vollzug gegenüber illegalen Online-Glücksspielangeboten (insbesondere illegalen Lotterieangeboten, Sportwettenangeboten, Online-Casinoangeboten) kurz- und mittelfristig nachhaltig verbessert werden kann und inwieweit perspektivisch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur weiteren Stärkung des Vollzugs in diesen Bereichen beitragen kann.

- Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten, bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (§ 32 GlüStV) auch die Vereinfachung der Identifizierung und Authentifizierung der Spieler im Internet den Ersatz des monatlichen Einsatzlimits im Internet von 1.000 EURdurch ein Verlustlimit von 1.000 EUR und die Nutzung der bundesweiten Sperrdatei bei weiteren Glücksspielen zu prüfen.

- Darüber hinaus werden die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden gebeten, die aktuelle tatsächliche Entwicklung im Bereich von Online-Casinoangeboten zu analysieren und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zu prüfen, welche regulatorischen Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages in diesem Bereich besser zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Oktober 2016

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