Freitag, 16. August 2019

Regierungspräsidium Darmstadt: Großes Interesse an Informationen über Sportwetten-Erlaubnisse

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13. August 2019

RP bereitet Verfahren zur deutschlandweiten Konzessionsvergabe vor


Über 200 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Branchen haben sich am heutigen Dienstag im Hörsaalgebäude der Uni Frankfurt auf dem Campus Bockenheim über das anlaufende Sportwetten-Konzessionsverfahren informiert. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt führt dieses ab Anfang kommenden Jahres deutschlandweit durch und gab auf der Veranstaltung nun Einzelheiten dazu bekannt. Erklärtes Ziel ist, dass der Bereich Sportwetten bundesweit einer Regulierung zugeführt wird.

Nach einem Grußwort von RP-Abteilungsleiter Dr. Helmuth Beck stellten Fachleute aus dem zuständigen RP-Dezernat ‚Gewerbe, Preisprüfung, Glücksspiel‘ die geplante Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages vor. Dieser soll dahingehend geändert werden, dass ab 1. Januar 2020 die Zahl der Konzessionen in Deutschland für die Dauer einer Übergangs-bzw. Experimentierphase nicht beschränkt werden soll. Diese sollen befristet bis zum 30. Juni 2021 erteilt werden. Demnach könnten alle Antragstellenden, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, eine entsprechende Erlaubnis erhalten.

Zum Ablauf des Verfahrens wurde ausgeführt, dass die Prüfung der eingereichten Unterlagen und damit das Verfahren beginnt, nachdem die Antragstellenden erklärt haben, dass ihre Antragsunterlagen aus ihrer Sicht vollständig sind. Sodann wird ihnen die Prüffähigkeit bestätigt und die inhaltliche Prüfung beginnt. Während dieser Prüfung kann es allerdings zu Nachforderungen kommen, zum Beispiel, wenn in einzelnen Bereichen unzureichende Ausführungen gemacht wurden oder diese der Behörde nicht schlüssig erscheinen. Solche unvollständigen Anträge könnten inhaltlich nicht bearbeitet werden.

Klargestellt wurde bei der Veranstaltung außerdem, dass Sportwetten-Anbieter, die nach Inkrafttreten des geänderten Glücksspielstaatsvertrages keinen Antrag gestellt haben, nach einer angemessenen Frist mit einem kostenpflichtigen Untersagungsverfahren durch die Behörde rechnen müssen. Die Konzessionsinhaber müssen ihre unerlaubten Glücksspielangebote mit Konzessionserteilung einstellen.

Was die sogenannten terrestrischen Angebote – Sportwetten in Wettvermittlungsstellen – angeht, so wurde auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen, in denen jeweils Standorte geplant sind. In Hessen warte man derweil auf die entsprechende Gesetzesänderung, um das entsprechende Verfahren für die Standort-Konzessionen vorbereiten zu können.

Präsentation der Infoveranstaltung Sportwetten vom 13.08.2019 als PDF

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