Donnerstag, 2. Januar 2020

Der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist zum Jahresanfang in Kraft getreten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV), der nunmehr eine Vergabe von Sportwettenkonzessionen ohne zahlenmäßige Beschränkung vorsieht, ist wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Ratifizierungsurkunden aller Bundesländer sind bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz rechtzueitig bis zum Jahresende 2019 hinterlegt worden. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird für das Land Hessen (und damit auch für die anderen 15 deutschen Länder) ab dem 2. Januar 2010 die Genehmigungsanträge zum Veranstalten von Sportwetten bearbeiten. Die Konzessionen sollen in Gruppen vergeben werden, d.h. am mehrere Bewerber gleichzeitig. Mit einer Vergabe der ersten Konzessionen ist nicht vor Ende Februar zu rechnen, da dann erst das Glücksspielkollegium zusammen tritt. Die Konzessionen gelten allerdings nur bis Ende Juni 2021 (dem Auslaufen des derzeitigen Glücksspielstaatsvertrags).

Zu der offiziellen Ausschreibung:
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:622736-2019:TEXT:EN:HTML&tabId=0 

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