Mittwoch, 16. September 2020

Berlin: Senat stimmt Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland zu

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 15. September 2020

Aus der Sitzung des Senats am 15. September 2020:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt.

Durch diesen Staatsvertrag soll eine Folgeregelung für den im Juni 2021 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind vor allem auch eine umfangreiche Neugestaltung der Regelungen für Glücksspielangebote im Internet sowie die Schaffung einer zentralen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt beabsichtigt. Durch diese und weitere Änderungen soll der Schutzeffekt der glücksspielrechtlichen Regelungen weiter erhöht und zugleich auch ein effektiverer Vollzug gewährleistet werden.

Der Staatsvertragsentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend soll die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sowie die Ratifizierung durch die Landesparlamente erfolgen.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Stillhaltefrist aus dem Notifizierungsverfahren läuft am 18. September 2020 ab. Erst danach darf mit dem nationalen Gesetzgebungsverfahren fortgefahren werden. 

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