Dienstag, 13. Oktober 2020

Deutsche Glücksspielregulierung: Tipico begrüßt die Übergangsregelung in Deutschland als Meilenstein auf dem Weg zu reguliertem Glücksspielmarkt

Pressemitteilung von Tipico vom 2. Oktober 2020

Tipico, Marktführer für Sportwetten in Deutschland, reagiert positiv auf die einstimmige Entscheidung der Bundesländer, die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen, vierten Glücksspielstaatsvertrags am 01.07.2021 zu regeln. Anbietern ist mit der Einigung erlaubt, Online-Glücksspielangebote nach bundesdeutschem Recht anzubieten. Bis 15. Oktober müssen die Bestimmungen erfüllt sein, also die bereits umsetzbaren Kriterien des vierten Glücksspielstaatsvertrags.

Tipico wird seine Angebote zum 15. Oktober 2020 an die im Glücksspielstaatsvertrag definierten Parameter anpassen. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen für Live-Wetten, das Abschalten sogenannter Casino-Tischspiele wie BlackJack sowie das Weiterführen von Virtuellen Automatenspielen und Online-Poker unter Beachtung der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags. Die Umsetzungsphase für zwei Bestimmungen (Mindestspielzeit und 1 EUR Einsatzlimit) läuft bis zum 15. Dezember 2020.

CEO Tipico Joachim Baca sagte: "Wir freuen uns auf die offizielle Unterzeichnung des vierten Glücksspielstaatsvertrags. Damit wird im Interesse aller Beteiligten ein einheitliches Rahmenwerk für private Glücksspielanbieter zum 1. Juli 2021 geschaffen."

Zur raschen Umsetzung der ab Mitte Oktober 2020 geltenden Übergangsregelungen sagte Karin Klein, Chief Regulatory Officer von Tipico: "Wir stehen in engem Kontakt mit den Behörden, um die technischen und praktischen Anforderungen genau zu verstehen und umzusetzen. Die Einigung trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Online Gaming erfreut sich weltweit großer Beliebtheit. Es ist wichtig für die Spieler, dass sie auf sichere Angebote seriöser Anbieter zurückgreifen können. Die Einigung leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Spielerschutz und zur Bekämpfung des Schwarzmarktes."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen