Pressemitteilung vom 08.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 8. Dezember 2020:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel dem Entwurf eines Fünften Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel zur Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zugestimmt und die Einbringung in das Abgeordnetenhaus beschlossen. Eine entsprechende Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 durch das Abgeordnetenhaus ist Voraussetzung dafür, dass dieser Staatsvertrag künftig auch in Berlin als Landesrecht Geltung erlangt.
Durch den Staatsvertrag soll eine Folgeregelung für den im Juni 2021 auslaufenden aktuellen Glücksspielstaatsvertrag geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind vor allem auch eine umfangreiche Neugestaltung der Regelungen für Glücksspielangebote im Internet sowie die Schaffung einer zentralen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt beabsichtigt. Durch diese und weitere Änderungen soll der Schutzeffekt der glücksspielrechtlichen Regelungen weiter erhöht und zugleich auch ein effektiverer Vollzug gewährleistet werden.
Der von den Ländern unterzeichnete Staatsvertrag wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Zustimmung vorgelegt. Erfolgt in mindestens 13 Ländern bis zum 30. April 2021 eine Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021, so tritt dieser am 1. Juli 2021 in Kraft.
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