Pressemitteilung der GGL
Die Sicherstellung des Spielerschutzes und die Prävention von Spiel- und Wettsucht gehören zu den wichtigsten Zielen der GGL.
Daher ist der Austausch mit den Landesfachstellen Glücksspielsucht ein wichtiges Anliegen. In Vorbereitung auf das Treffen der Länderkoordinatoren am 20. März, bei dem die GGL als Gast geladen ist, sorgt die Behörde für Transparenz zu aktuellen Marktentwicklungen im Sportwettenmarkt.
Anlass ist eine kürzlich veröffentlichte Presseinformation des deutschen Sportwettenverbandes DSWV mit eigenen Marktzahlen, wonach der legale Sportwettenmarkt im Jahr 2022 aufgrund der zu strengen Regulierungen deutlich zurückgegangen sei. Dies wird insbesondere mit einer Zunahme des illegalen Sportwettenmarktes begründet. Dieser Befund entspricht nicht den Erkenntnissen der GGL. „Nach unserer Marktanalyse liegt die Kanalisierungsquote bei deutlich über 95 Prozent, das heißt bis auf weniger als fünf Prozent finden die Wetteinsätze gemäß den Steuerdaten des Bundesministeriums für Finanzen bei den erlaubten Sportwettanbietern statt", so Vorstand Ronald Benter.
Nach Analyse der GGL ist der Sportwettenmarkt im Jahr 2022 gegenüber 2021 um rund 5 Prozent zurückgegangen und liegt mittlerweile wieder auf dem Niveau von 2019. Dies hat nach Erkenntnissen der Behörde folgende Gründe:
Nachdem im Frühjahr 2020 Corona-bedingt die Anzahl der Sportveranstaltungen gesunken ist, machte sich 2021 ein großer Nachholbedarf auch wegen der Verlegung der EM von 2020 auf 2021 bemerkbar. So stieg der Umsatz im Jahr 2021 um rund 16 Prozent.
Dass es im Jahr 2022 insgesamt wieder zu einem Abschwung kam, liegt aus Sicht der GGL insbesondere auch daran, dass die WM in Katar beim deutschen Publikum nicht die übliche Begeisterung erzeugen konnte. Diese fehlende Begeisterung resultierte jedoch nicht ausschließlich an dem vom DSWV zitierten Ausscheiden der deutschen Nationalmannschaft. Faktoren waren hier vor allem die Kritik an der WM-Vergabe und die grundsätzlich eher kritische Haltung vieler Akteure während der WM.
Entwicklung des Schwarzmarktes:
Vorstand Benjamin Schwanke erklärt: „Wir können keine Verdrängung legaler Angebote durch illegale Angebote feststellen. Die vom DSWV angesprochenen illegalen Websites sind uns bekannt und werden glücksspielrechtlich verfolgt und gegebenenfalls auch an Staatsanwaltschaften, Finanzämter und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) weitergeben. Diese illegalen Anbieter haben laut aktueller Steuerdaten einen sehr kleinen Marktanteil von weniger als fünf Prozent.“
Darüber hinaus gibt es stationäre Wettvermittlungsstellen, die keine Erlaubnis aus den Bundesländern erhalten, aber trotzdem noch tätig sind. Gegen diese unerlaubten Wettvermittlungsstellen vorzugehen ist Aufgabe der Länder.
Schwanke ergänzt: „Dass der DSWV weniger Restriktionen und ein Umdenken bei der gesetzlichen Regulierung fordert, ist eine Reaktion darauf, dass sich die erlaubten Anbieter seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 an strenge Regeln halten müssen. Dadurch mag subjektiv der Eindruck entstehen, dass die Anbieter durch diese Regeln in ihrem Agieren eingeschränkt werden. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Wirtschaftlich macht sich die Regulierung nicht bemerkbar. Das Niveau der Umsätze bei legalen Wettanbietern liegt 2022 auf Niveau der Vorjahre. 2021 ist als Sondereffekt zu bewerten. Die neuen Regeln sind zum Schutz der Spieler gemacht. Das sollte auch im Interesse der Wettanbieter sein.“
Aufgabe der GGL ist es, die Regulierungsmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 mit dem Ziel der Eindämmung von Wettsucht und Sicherstellung der Integrität des Sports umzusetzen. Ziel ist es, einen legalen, sicheren Sportwettenmarkt zu schaffen und dabei für faire Wettbewerbsbedingungen für die legalen Anbieter zu sorgen.
„Die GGL nimmt gerade Fahrt bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels auf, auch im Bereich der Sportwetten und entsprechender Werbung dafür. Wir werden auf Basis der bei der GGL erhobenen Daten Erfolge messbar machen“, so Benter.
Die GGL führt mit allen Stakeholdern Gespräche, auch zu ggf. notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ob und wenn ja, welche Änderungen gegebenenfalls notwendig sind, wäre entsprechend nachzuweisen. Hierzu dient die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, wozu es bereits einen konkreten Fahrplan gibt.
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