Dienstag, 18. September 2007

FDP fordert Liberalisierung des Sportwettenmarkts

Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am 17. September 2007 beschlossen:

Die FDP fordert den Bundesrat auf, eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer marktwirtschaftlichen Neuordnung des Sportwettenrechts einzusetzen.

Der von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene neue Glücksspielstaatsvertrag schafft keine dauerhafte Lösung. Schon jetzt ist die Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des geplanten Staatsmonopols absehbar. Das vorgesehene vollständige Wettverbot im Internet auch für konzessionierte Sportwettveranstalter und -vermittler aus anderen EU-Ländern ist praktisch nicht durchzusetzen und ein klarer Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht. Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt, sollten die Regelungen so wie im Glücksspielstaatsvertrag beschlossen auch umgesetzt werden. Die vorsätzliche Herbeiführung dieses Zustandes rechtlicher Unsicherheit ist eines Rechtsstaates nicht würdig und für die Betroffenen schlichtweg unzumutbar.

Dazu kommt: Die geplanten Regelungen werden in den Bundesländern zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, wenn moderne Medien wie das Internet nicht genutzt werden können und auf Werbung völlig verzichtet werden muss. Bereits jetzt sind die Umsätze aus Sportwetten stark zurückgegangen. Damit fehlen der Sport – und Kulturförderung dringend benötigte Mittel. Echte Freunde des Sports sind für das Konzessionsmodell und gegen das staatliche Wettmonopol.

Die neu zu fassenden Regelungen sollten sich an den entsprechenden Modellen in anderen Ländern der Europäischen Union orientieren, die den Weg der Öffnung des Sportwettenmarktes bereits gegangen sind und gemeinschaftsrechtkonforme Lösungen eingeführt haben.

Es sollte schnellstmöglich ein marktwirtschaftliches Konzept zur rechtlichen Ordnung des Sportwettenmarktes entwickelt werden. Dessen Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass eine adäquate finanzielle Teilhabe der Länder gewährleistet und damit eine nachhaltige Förderung des Sports und anderer gemeinwohlorientierter Belange gesichert ist. Gegen eine mögliche Spielsucht und problematisches Spielverhalten ist Vorsorge zu treffen.

Diese Voraussetzungen erfüllt ein Konzessionsmodell. Welche Anzahl von Konzessionen für die Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten im Sinne eines geregelten Wettbewerbs und zur Abdeckung des Marktpotentials angemessen ist, sollten die Länder bestimmen. Die Konzessionen können im Rahmen eines Versteigerungsverfahrens an privatwirtschaftliche und bisherige staatliche Sportwettunternehmen vergeben werden. Bietberechtigt sind nur Unternehmen, die für sich und für ihre verantwortlich handelnden Personen besondere Kriterien erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:

- persönliche Zuverlässigkeit,
- fachliche Eignung,
- inländischer Geschäftssitz,
- Stellung einer Bankgarantie,
- effektives Überwachungssystem gegen Missbrauch/ Betrug,
- effektiver Jugendschutz,
- Ausschluss unseriöser Spielformen.

Die Konzessionen sind für einen angemessenen Zeitraum zu befristen. Die Konzessionsinhaber sind ordnungsrechtlich zu überwachen. An den laufenden Umsätzen der Sportwettenveranstalter und Vermittler werden die Länder durch Einbeziehung der privaten Sportwetten in das Rennwett- und Lotteriesteuergesetz beteiligt. Der Steuersatz, bezogen auf den Wetteinsatz, sollte sich an den Vorgaben anderer europäischer Länder orientieren und bei maximal 5% liegen. Die Steuer sollte sowohl für veranstaltete als auch für vermittelte Wetten gelten, um eine Steuerverlagerung ins Ausland zu vermeiden. Zum Zwecke der Mitfinanzierung des Breitensports könnten von Sportwettenveranstaltern an Sportveranstalter zu zahlende Nutzungsentgelte vorgesehen werden.

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