Die Magdeburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Werbung für illegales Glücksspiel gegen die Volksstimme und das Deutsche Sportfernsehen (DSF) eingestellt. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers. Gegen den Fußball-Bundesligisten Werder Bremen werde weiter ermittelt.
Die Hanseaten hatten am 23. Januar 2007 bei einem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Magdeburg Trikots mit dem Aufdruck des privaten Sportwettenanbieters bwin getragen, obwohl das in Sachsen-Anhalt verboten ist. Das Landeskriminalamt hatte deswegen am 31. Januar 2007 Anzeigen gegen Werder Bremen, die Volksstimme ( sie hatte Fotos von Bremer Spielern mit der Werbung abgedruckt) und das DSF – es hatte das Spiel übertragen – erstattet.
Die Magdeburger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungsverfahren gegen die Volksstimme und das DSF jedoch ein. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jaspers sagte, die Medien hätten sich nicht strafbar gemacht: "Das war keine Werbung."
Die Anzeige gegen Bremen werde weiter geprüft. Allerdings brachte Jaspers schon jetzt vorsorglich § 153 der Strafprozessordnung ins Spiel, wonach bei Bagatellsachen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.
Quelle: Volksstimme
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