Montag, 26. März 2007

Deutscher Lotto- und Totoblock versteht Stellungnahme der EU-Kommission nicht

Pressemitteilung der Deutschen Klassenlotterie Berlin/Deutscher Lotto- und Totoblock:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt die Feststellung von Ministerpräsident Wulff, dass der Staatsvertrag wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. „In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages hat die EU-Kommission die grundsätzliche Zulässigkeit des Glücksspielmonopols nicht in Zweifel gezogen“, ergänzt Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

Die EU-Kommission hat das geplante Internetverbot auf dem deutschen Markt beanstandet. „Ausländische Anbieter können ohne deutsche Genehmigung auf diesem Markt ohnehin nicht legal tätig sein. Verbotsvorschriften in Bezug auf Glücksspiele außerhalb des Internets wurden vom Europäischen Gerichtshof bislang stets als rechtmäßig eingestuft, wenn sie dem Spielerschutz dienen“, so Dr. Repnik weiter. „Dies hat die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache ‚Placanica’ vom 6. März 2007 nochmals bestätigt.“

Der Deutsche Lotto- und Totoblock ist nach wie vor zuversichtlich, dass die Gesetzge-ber in den Bundesländern den eingeschlagenen Weg beim Glücksspiel-Staatsvertrag weiterverfolgen werden, weil nur so effektiver Spieler- und Jugendschutz möglich ist.

Anmerkung:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock scheint die Stellungnahme der Kommission nicht gelesen zu haben. Das Notifizierungsverfahren betraf nur die Internet-Regelungen (die allerdings einen wesentlichen Kern des geplanten Staatsvertrags darstellen, da damit der deutsche Markt abgeschottet werden soll). Diese hat die Kommission aus mehreren Gründen als klar europarechtswidrig bezeichnet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 75). Ein Verbot kann nach Auffassung der Kommission auch nicht mit Spielerschutz gerechtfertigt werden.

Das geplante Internet-Verbot ist damit endgültig gescheitert. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten können damit nicht - wie von den deutschen Ländern geplant - vom deutsche Sportwetten- und Glücksspielmarkt fern gehalten werden. Die deutsche Monopolregelung wird sich somit nicht halten können.

Im Übrigen hat die Kommission angekündigt, auch die anderen, nicht vom Notifizierungsverfahren betroffenen Regelungen zu prüfen. Ein Vertreter der Kommission hat heute erneut erhebliche Zweifel an dem geplanten Glücksspielstaatsvertrag geäußert und eine umfassende Prüfung angekündigt. Auch hat die Kommission in ihrer Stellungnahme das Fehler eine Überprüfung einer Rechtfertigung für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und eine fehlende Gefahrenabschätzung bemängelt. Bereits aus diesen Grund werden die anderen einschränkenden Regelungen nicht zu halten sein.

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