Im Wirtschaftsausschuss des Landtags in Dresden hat am Freitagmorgen eine Expertenanhörung über die derzeitige Situation von Sportwetten-Anbietern begonnen. Sie findet zu einem Antrag der FDP-Fraktion statt, die Rechtssicherheit für die privaten und staatlichen Veranstalter von Sportwetten verlangt. Eingeladen wurden unter anderen Vertreter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des in Neugersdorf ansässigen Sportwetten-Anbieters bwin.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, wonach die Bundesländer bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln müssen. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen umgehend vor Suchtgefahren des Wettens warnen. Die Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter dürfe in der Übergangszeit von den Behörden der Länder grundsätzlich untersagt werden.
Das sächsische Innenministerium hatte bwin im August 2006 mit einem Gewerbeverbot belegt. Danach waren dem Unternehmen sowohl das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten als auch das Werben dafür untersagt. Das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz erließ entsprechende Untersagungsverfügungen unter Androhung einer Geldstrafe. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hob den Beschluss aber in einem Eilverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung auf.
Quelle: ddp
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