"News" von LOTTO Bayern (Staatliche Lotterieverwaltung Bayern):
Ein Interview mit MdB Renate Schmidt
Lotto Bayern: Frau Schmidt, Sie gehören dem Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks an, der sich im April 2007 konstituiert hat. Was sind die Aufgaben des Ethik-Beirats?
Schmidt: Mit der Einrichtung des Beirats engagiert sich der Deutsche Lotto- und Toto-Block weiter für sein Ziel eines effektiven und nachhaltigen Spielerschutzes. Ich werde gemeinsam mit den anderen Beiratsmitgliedern Barbara Stamm und Dr. Rudolf Seiters Lotto dabei unterstützen, neue Konzepte zu Suchtprävention und Spielerschutz zu entwickeln. Der Ethik-Beirat wird Lotto auch bei der Ausgestaltung des Spielangebotes beraten.
Lotto Bayern: Was hat Sie zu diesem Engagement motiviert?
Schmidt: Zum Ersten natürlich, um dazu beizutragen, dass der Spielsucht entgegengewirkt wird, insbesondere bei Sportwetten. Zum Zweiten wegen der Gemeinwohlorientierung von Lotto. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, wie sehr die Organisationen, die sich für das Gemeinwohl in Deutschland einsetzen, auf die Förderung durch die staatlichen Lotteriegesellschaften angewiesen sind. Als langjährige Vorsitzende des Bayerischen Jugendrotkreuzes weiß ich, wovon ich spreche. Was hier - zu einem großen Teil ehrenamtlich und dank staatlicher Unterstützung - für die Gesellschaft geleistet wird, darf nicht unterschätzt werden. Leider Gottes ziehen derzeit dunkle Wolken am Himmel der Gemeinwohlförderung auf.
Lotto Bayern: Sie meinen die Debatte über die zukünftige Regelung des deutschen Glücksspielmarktes?
Schmidt: Sollte das staatliche Glücksspielmonopol fallen, wäre dies für die Sportbünde, Stiftungen und Hilfsorganisationen eine nur schwer zu verkraftende Bürde. Ob Breitensport, Unfallrettung, Denkmalschutz oder Kulturförderung, die Finanzierung durch die staatlichen Lottogesellschaften ist für die allermeisten gemeinwohltätigen Organisationen von existenzieller Bedeutung.
Lotto Bayern: Private Anbieter engagieren sich doch ebenfalls im Sponsoring-Bereich.
Schmidt: Das trifft vielleicht auf den Spitzensport zu. Kommerzielle Glücksspielanbieter sponsern einen Profiverein natürlich gern, wenn die werbliche Gegenleistung stimmt. Das bringt Prestige und Medienpräsenz. Es gibt nämlich einen Unterschied von Sponsoring durch private Anbieter und der Gemeinwohlorientierung des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Glauben Sie ernsthaft, die kommerziellen Anbieter haben ein Interesse daran, beispielsweise Projekte gegen Kinderarmut, für den Denkmalschutz oder im Bereich der Unfallrettung finanziell zu fördern? Für die sind das Kosten, die letztlich den Gewinn schmälern.
Lotto Bayern: Wie sähen die Unterschiede in einem geöffneten Markt aus?
Schmidt: Man muss es so deutlich sagen: Eine Marktöffnung zu Gunsten der privaten Anbieter würde das Ende der bewährten Gemeinwohlförderung in Deutschland bedeuten. Lotto ist ein äußerst zuverlässiger Partner. Ohne die finanzielle Unterstützung wäre es nicht möglich, die bisher gekannten und benötigten Leistungen aufrecht zu erhalten. Und: Das Tor zur Gefährdung durch Spielsucht würde weit geöffnet.
Lotto Bayern: Sie sehen also keine Alternative zur Fortsetzung des staatlichen Glücks-spielmonopols?
Schmidt: Das Glücksspiel gehört in verantwortungsvolle Hände. Eine direkte staatliche Kontrolle kann dies am besten garantieren. Und vergessen wir nicht: Mit einer Marktöffnung würden wir einen großen Teil dessen, was Lotto ausmacht, opfern, nämlich die Gemeinwohlorientierung, den Spielerschutz und die Suchtprävention.
Lotto Bayern: Frau Schmidt, wir danken Ihnen für das Gespräch.
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Was ist der Ethik-Beirat?
Der Ethik-Beirat wurde im April 2007 eingerichtet, um die Lotteriegesellschaften der Bundesländer in allen ethischen Fragen des Glücksspiels zu beraten. Er ist Teil eines umfangreichen Aktionsprogramms von Lotto mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Glücksspiel.
Zentrale Aufgabenfelder des Ethik-Beirates sind die Beratung von Lotto bei der Entwicklung von neuen, umfangreichen Konzepten zu Suchtprävention und Spielerschutz sowie die Beratung bei der Ausgestaltung des staatlichen Spielangebots.
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