Erst zwölf der 16 Ministerpräsidenten haben den entsprechenden Gesetzentwurf unterschrieben
Der geplante Glücksspiel-Staatsvertrag in Deutschland bekommt immer mehr Gegenwind: Wie Euro am Sonntag unter Berufung auf Informationen aus Staatskanzleien und Parteien meldet, haben erst zwölf der 16 Ministerpräsidenten den entsprechenden Gesetzentwurf unterschrieben und damit den Weg für parlamentarische Beratungen freigemacht. Dagegen haben die Regierungschefs in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Vorlage bisher nicht unterzeichnet. Wesentlicher Grund seien verfassungsrechtliche Bedenken, heisst es. Auch die EU-Kommission hatte jüngst erneut Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf geäussert. Der Glücksspiel-Staatsvertrag sieht unter anderem vor, das Sportwetten-Monopol beizubehalten.
Wie Euro am Sonntag weiter meldet, ist auch die Zustimmung aus Rheinland-Pfalz unsicher. So habe Ministerpräsident Kurt Beck per Aktennotiz vermerkt, seine Unterschrift unter dem Vertragsentwurf zurückzuziehen, sollte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen nicht unterzeichnen. Carstensen hatte im Dezember 2006 als einziger Regierungschef den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken abgelehnt. Der schleswig-holsteinische CDU-Landtagsabgeordnete und Lotterie-Experte Hans-Jörn Arp sagte der Wirtschaftszeitung: "Der Widerstand gegen den Staatsvertragsentwurf wird offensichtlich immer grösser. Es ist jetzt höchste Zeit, über einen dualen Staatsvertrag für Lotterie und Sportwetten nachzudenken, um einstweiligen Verfügungen von europäischen und nationalen Gerichten ab Anfang 2008 vorzubeugen."
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Freitag, 18. Mai 2007
Donnerstag, 17. Mai 2007
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagungsverfügung gegen bwin rechtswidrig
bwin kann sein Angebot in Bayern aufrecht erhalten
Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines Internetverbots von Sportwetten
Neugersdorf, den 17. Mai 2006 – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, das im Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung Mittelfranken gegen bwin e.K. ausgesetzt hatte.
Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die technische Umsetzung dieses Verbots für nicht möglich und die Verfügung daher für „offensichtlich rechtswidrig“.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: „Mit dieser Entscheidung kann bwin sein Angebot in Bayern weiter aufrechterhalten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres Fragezeichen hinter den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt zudem die technische Unmöglichkeit der dort vorgesehenen Internetsperre gerade auch im Hinblick auf Angebote aus anderen EU-Staaten. Es ist damit eine Richtung weisende Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts.“
Pressemitteilung bwin e.K.
Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines Internetverbots von Sportwetten
Neugersdorf, den 17. Mai 2006 – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, das im Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung Mittelfranken gegen bwin e.K. ausgesetzt hatte.
Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die technische Umsetzung dieses Verbots für nicht möglich und die Verfügung daher für „offensichtlich rechtswidrig“.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: „Mit dieser Entscheidung kann bwin sein Angebot in Bayern weiter aufrechterhalten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres Fragezeichen hinter den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt zudem die technische Unmöglichkeit der dort vorgesehenen Internetsperre gerade auch im Hinblick auf Angebote aus anderen EU-Staaten. Es ist damit eine Richtung weisende Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts.“
Pressemitteilung bwin e.K.
Montag, 14. Mai 2007
OVG Rheinland-Pfalz: Private Wettbüros bleiben verboten
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hält auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an seiner bisherigen Auffassung fest, dass private Wettbüros keine Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vermitteln dürfen (vgl. Pressemitteilung Nr. 38/2006).
Der Entscheidung lag eine Untersagungsverfügung zugrunde, mit der die Stadtverwaltung Wörth ein privates Wettbüro geschlossen hat. Dies sei zur Bekämpfung der Wettgefahren zulässig, nachdem das Ministerium der Finanzen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die das Monopol für Sportwetten besitze, Einschränkungen des Wettangebots, des Vertriebs und der Werbung sowie Maßnahmen der Suchtprävention aufgegeben habe. Konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung einer Kundenkarte als Voraussetzung für die Teilnahme an Sportwetten der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sowie die Schließung ihres Internet-Spielangebots seien inzwischen umgesetzt. Der Verbraucherschutz und die Betrugsvorbeugung rechtfertigten eine Beschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages, so das Oberverwaltungsgericht.
Beschluss vom 2. Mai 2007, Aktenzeichen: 6 B 10118/07.OVG
Pressemitteilung des OVG vom 14. Mai 2007
Der Entscheidung lag eine Untersagungsverfügung zugrunde, mit der die Stadtverwaltung Wörth ein privates Wettbüro geschlossen hat. Dies sei zur Bekämpfung der Wettgefahren zulässig, nachdem das Ministerium der Finanzen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die das Monopol für Sportwetten besitze, Einschränkungen des Wettangebots, des Vertriebs und der Werbung sowie Maßnahmen der Suchtprävention aufgegeben habe. Konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung einer Kundenkarte als Voraussetzung für die Teilnahme an Sportwetten der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sowie die Schließung ihres Internet-Spielangebots seien inzwischen umgesetzt. Der Verbraucherschutz und die Betrugsvorbeugung rechtfertigten eine Beschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages, so das Oberverwaltungsgericht.
Beschluss vom 2. Mai 2007, Aktenzeichen: 6 B 10118/07.OVG
Pressemitteilung des OVG vom 14. Mai 2007
bet-at-home.com AG mit Wachstumssprung im Geschäftsjahr 2006
- Konzernergebnis nach Steuern beträgt + 973,6 TEUR bei einem Umsatz von 334,9 Mio. Euro
- 1. Quartal bereits von weiterem Wachstum geprägt
- Geplanter Umsatz für 2007 beträgt 480 Mio. Euro
Die bet-at-home.com AG hat auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2006 einen Umsatzsprung von 68,9 Mio. Euro (pro Forma 2005) auf 334,9 Mio. Euro erwirtschaftet. Somit konnte der schon im August 2006 angehobene Planumsatz von 320 Mio. Euro nochmals übertroffen werden. Auch das Ziel ein positives Ergebnis zu erwirtschaften wurde erreicht. Das Konzernergebnis nach Steuern beträgt 973,6 TEuro.
Die Anzahl der registrierten Kunden lag per 12.2006 bei etwa 664.000. Die Konzernbilanz ist geprüft worden von der PKF Fasselt & Partner, Wirtschaftprüfungsgesellschaft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Im ersten Quartal zeichnet sich weiterhin ein starkes Wachstum ab. Der ungeprüfte Umsatz im 1 Quartal 2007 lag bei ca. 113 Mio. Euro. Die Zahl der registrierten Kunden stieg zum Ende des Quartals auf etwa 743.000. Der Schwerpunkt der neu gewonnen Kunden lag dabei weiterhin in Ost- und Südeuropa. Im Geschäftsjahr 2007 rechnet die Gesellschaft mit einem Umsatzsprung auf mind. 480 Mio. Euro, bei einem weiterhin positivem Ergebnis.
Der Online-Pferdewettanbieter Racebets.com (60 % Beteiligung) entwickelt sich ebenfalls sehr erfreulich. Für das Geschäftsjahr 2007 wird bereits mit einem positivem Ergebnis gerechnet. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006 wird in Kürze auf der Homepage www.bet-at-home.ag zur Verfügung gestellt.
Über bet-at-home.com AG:
Die bet-at-home.com AG ist ein Unternehmen mit Beteiligungen in Deutschland, Österreich und Malta. Über Tochterunternehmen verfügt man über eine Casino- und Sportwetten Lizenz, ausgestellt vom EU-Land Malta. Sportwetten und Casinospiele werden auf www.bet-at-home.com, Pferdewetten auf www.racebets.com angeboten.
Pressemitteilung bet-at-home.com
- 1. Quartal bereits von weiterem Wachstum geprägt
- Geplanter Umsatz für 2007 beträgt 480 Mio. Euro
Die bet-at-home.com AG hat auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2006 einen Umsatzsprung von 68,9 Mio. Euro (pro Forma 2005) auf 334,9 Mio. Euro erwirtschaftet. Somit konnte der schon im August 2006 angehobene Planumsatz von 320 Mio. Euro nochmals übertroffen werden. Auch das Ziel ein positives Ergebnis zu erwirtschaften wurde erreicht. Das Konzernergebnis nach Steuern beträgt 973,6 TEuro.
Die Anzahl der registrierten Kunden lag per 12.2006 bei etwa 664.000. Die Konzernbilanz ist geprüft worden von der PKF Fasselt & Partner, Wirtschaftprüfungsgesellschaft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Im ersten Quartal zeichnet sich weiterhin ein starkes Wachstum ab. Der ungeprüfte Umsatz im 1 Quartal 2007 lag bei ca. 113 Mio. Euro. Die Zahl der registrierten Kunden stieg zum Ende des Quartals auf etwa 743.000. Der Schwerpunkt der neu gewonnen Kunden lag dabei weiterhin in Ost- und Südeuropa. Im Geschäftsjahr 2007 rechnet die Gesellschaft mit einem Umsatzsprung auf mind. 480 Mio. Euro, bei einem weiterhin positivem Ergebnis.
Der Online-Pferdewettanbieter Racebets.com (60 % Beteiligung) entwickelt sich ebenfalls sehr erfreulich. Für das Geschäftsjahr 2007 wird bereits mit einem positivem Ergebnis gerechnet. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006 wird in Kürze auf der Homepage www.bet-at-home.ag zur Verfügung gestellt.
Über bet-at-home.com AG:
Die bet-at-home.com AG ist ein Unternehmen mit Beteiligungen in Deutschland, Österreich und Malta. Über Tochterunternehmen verfügt man über eine Casino- und Sportwetten Lizenz, ausgestellt vom EU-Land Malta. Sportwetten und Casinospiele werden auf www.bet-at-home.com, Pferdewetten auf www.racebets.com angeboten.
Pressemitteilung bet-at-home.com