Mittwoch, 30. April 2008

Sponsoring durch Buchmacher bwin: Vorlage zum EuGH

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Judicial da Comarca do Porto (Portugal) eingereicht am 13. Februar 2008 - Santa Casa da Misericórdia de Lisboa / Liga Portuguesa de Futebol Profissional (CA/LPFP), Baw International Ltd et Betandwin.com Interactive Entertainment

(Rechtssache C-55/08)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Judicial da Comarca do Porto

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Santa Casa da Misericórdia de Lisboa

Beklagte: Liga Portuguesa de Futebol Profissional (CA/LPFP), Baw International Ltd et Betandwin.com Interactive Entertainment

Vorlagefragen

Steht es im Einklang mit den erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, die die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs, des freien Wettbewerbs und des Verbots staatlicher Monopole aufstellen, wenn dem Staat das "Recht der Durchführung von Glücks oder Geldspielen" (Art. 9 des DL 422/89 vom 2. Dezember 1989 in der durch das DL 10/95 vom 19. Januar 1995 und durch das DL 40/2005 vom 17. Februar 2005 geänderten Fassung) und "der Förderung von Wetten" (Art. 1 des DL Nr. 84/85 vom 17. Dezember 1985 in der durch das Decreto Lei 317/2002 geänderten Fassung) vorbehalten ist?

Anhand welcher Kriterien ist das innerstaatliche Recht, das diese Grundsätze beschränkt, auszulegen, um festzustellen, ob diese Beschränkung in Anbetracht der erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zulässig ist?

Steht das Verbot der Werbung für Glücks und Geldspiele, wenn diese wesentlicher Gegenstand der Werbebotschaft sind, mit Ausnahme der Werbung für die von der Santa Casa da Misericórdia de Lisboa veranstalteten Spiele, mit den oben aufgeführten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im Einklang, die die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs, des freien Wettbewerbs und des Verbots staatlicher Monopole aufstellen?

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