Mittwoch, 16. April 2008

Verwaltungsgericht München gewährt erneut Vollstreckungsschutz gegen Untersagungsverfügung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat erneut einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, diesmal gegen eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.1128). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln. Wie in Sportwettenrecht aktuell Nr. 99 mitgeteilt, hatte das VG München kürzlich seine bisherige Linie geändert und gewährt nunmehr angesichts der als offen beurteilten Hauptsacheentscheidung Vermittlern mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats Vollstreckungsschutz.

In der Hauptsache ist nach Auffassung der VG München insbesondere zu klären, ob die neuen normativen Vorgaben durch den Glücksspielstaatsvertrag und das bayerische Ausführungsgesetz hierzu sowie die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung den Anforderungen des EuGH an eine die Grundfreiheiten einschränkende „Glücksspielpolitik“ entsprechen. Das Gericht hat zur Auflage gemacht, dass der Vermittler einen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis stellt. Es sei für den Vermittler zumutbar, aber auch genügend, sich um eine entsprechende Erlaubnis zu bemühen und ggf. nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 100

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